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Zurückstellung von der Schule

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Wer sein Kind noch nicht zur Schule schicken möchte, kann beantragen, dass die Schulleitung die Zurückstellung vom Schulbesuch ausspricht. Es handelt sich also nicht um ein Elternrecht, sondern ein Antragsverfahren. Wird der Antrag abgelehnt, kann man allerdings Widerspruch einlegen oder auch die Zurückstellung vom Schulbesuch gerichtlich feststellen lassen.

In den letzten Jahren wurden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von der Schule in vielen Bundesländern beschnitten. Einige Bundesländer lassen Zurückstellungen von der Schule noch aus intellektuellen, gesundheitlichen und sozial-emotionalen Gründen zu (bspw. Bayern), während bspw. Baden-Württemberg nur noch die intellektuellen und gesundheitlichen Gründe kennt und in NRW die Zurückstellung nur noch aus gesundheitlichen Gründen möglich ist.

Intellektuelle Gründe sind solche, bei denen ein Kind noch nicht dem Schulstoff gewachsen ist. gesundheitliche Gründe sind solche, bei denen jemand aufgrund ernsthafter Erkrankungen noch einen erheblichen Entwicklungsrückstand aufweist oder nach wie vor ernsthaft erkrankt ist. Sozial-emotionale Gründe liegen vor, wenn das Kind noch nicht so weit ist, weil es noch Ängste hat, sich noch nicht hinreichend konzentrieren kann usw.

Bei dem Antrag auf Zurückstellung von der Schule muss man immer aufpassen, dass man nicht über das Ziel hinausschießt. Neuerdings versuchen Schulen nämlich immer häufiger, Kinder in jedem Fall einzuschulen – und zwar mit sonderpädagogischem Förderbedarf. D. h., Kinder werden für „behindert“ erklärt und sollen in Inklusionsklassen, was für Schulen den Vorteil hat, dass sie hierdurch an zusätzliche Ressourcen gelangen.

Wer Argumente für eine Zurückstellung von der Schule benennt, muss deshalb aufpassen, dass diese nicht stattdessen für den sonderpädagogischen Förderbedarf verwendet werden.

Näheres mit Links zur Rechtslage zur Zurückstellung von der Schule in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen finden Sie auf meiner Website.


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