Niedrigere Kabinenkategorie auf einem Flusskreuzfahrtschiff ist ein Reisemangel

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Wird der Reisende einer Flusskreuzfahrt in einer niedrigeren Kabinenkategorie als der gebuchten untergebracht, handelt es sich um einen Reisemangel. Das Amtsgericht Neuwied hat in einer Entscheidung vom 17. Februar 2017 Az.: 43 C 1181/16 meinem Mandanten eine Reisepreisminderung von 10 % zugesprochen, weil der Reiseveranstalter diesen nicht in der gebuchten Kabinenkategorie untergebracht hat.

Mein Mandant buchte für sich und seine Ehefrau eine Flusskreuzfahrt. Geschuldet war eine Kabine auf dem Hauptdeck. Bei Ankunft auf dem Schiff wurde mein Mandant und seine Ehefrau auch auf dem Hauptdeck untergebracht, allerdings auf dem Hauptdeck Achtern. Dies bemängelte mein Mandant direkt an Bord. Zumal die Kabine Achtern weiter hinten und damit direkt am Maschinenraum des Schiffes lag. Hierdurch kam es in der Kabine zu einer erheblichen Geräuschentwicklung durch die laufenden Maschinen. Dies führte dazu, dass die Ehefrau meines Mandanten nachts kein Auge zu machen konnte.

Der Reiseveranstalter versuchte sich mit dem Vortrag zu exkulpieren, dass er lediglich eine Kategorie von Kabinen auf dem Hauptdeck des streitbefangenen Schiffes anbieten würde. Schließlich habe man die Reisenden auf dem Hauptdeck wie geschuldet untergebracht.

Aus dem meinerseits vorgelegten Deckplan, der auch Grundlage des Reisekatalogs ist, ergab sich jedoch, dass allein auf dem Hauptdeck drei verschiedene Kabinenkategorien angeboten werden. Neben einer Luxusvariante, auch Kabinen Hauptdeck und Kabinen Hauptdeck Achtern. Mithin kommt auch das Amtsgericht Neuwied zu dem Ergebnis, dass der Kläger daher nicht die von ihm und von der Beklagten in der Buchungsbestätigung auch bestätigte Kategorie erhalten hat, sondern eine weiter hinten und damit näher am Motorraum des Schiffes gelegene Kabine.

Das Amtsgericht folgt meinen Ausführungen, dass sich hierdurch eine größere Geräuschbelastung durch Motorengeräusche ergibt. Dies stellt gegenüber der weiter entfernt von dem Motorraum gelegenen Kategorie Hauptdeck eine Minderleistung dar, die auch den Erholungswert der Reise mindert. Dass Geräusche umso lauter zu vernehmen sind, je näher die Geräuschquelle liegt, entspricht der Lebenserfahrung und bedarf daher keiner weiteren Erläuterung. Dem entsprechen auch die in dem Deckplan vorgenommene unterschiedliche Kategorisierung und die Tatsache, dass die Reederei in Ihrem eigenen Angebot für die unterschiedlichen Kategorien des Hauptdeck unterschiedliche Preise ansetzt. Daher liegt ein Reisemangel vor, der eine Minderungsquote von rund 10 % zulässt.


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