Nottestament vor drei Zeugen - Erteilung Erbschein - AG Düsseldorf 92b VI 75/16

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In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Az. 92b VI 75/16) wurde über die Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines Nottestaments vor drei Zeugen entschieden.

Die Erblasserin war mit ihrem formalrechtlichen Ehemann verheiratet, lebte jedoch seit Jahren getrennt.

Am 24.01.2016 errichtete sie aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme ein Nottestament vor drei Zeugen, in dem sie ihren Lebensgefährten als Alleinerben einsetzte.

Am folgenden Tag wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert und fiel ins Koma, aus dem sie bis zu ihrem Tod am 08.02.2016 nicht erwachte.

Der Lebensgefährte beantragte daraufhin einen Erbschein, dem der formalrechtliche Ehemann widersprach.

Dieser argumentierte, dass das Nottestament nicht formgerecht errichtet worden sei und dass Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin bestünden.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Lebensgefährten.

Es stellte fest, dass das Nottestament wirksam und formgerecht errichtet worden sei.

Die Testierfähigkeit der Erblasserin sei nicht anzuzweifeln, da keine konkreten Anhaltspunkte für geistige Störungen vorlägen.

Zudem sei die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt worden.

Eine Kostenentscheidung wurde nicht getroffen, sodass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hatte.

Insgesamt bestätigte das Gericht die Gültigkeit des Nottestaments und entschied zugunsten des Lebensgefährten als Alleinerben der Erblasserin.



Den vollständigen Entscheidungstext finden Sie hier:


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Foto(s): info@rechtsanwalt-krau.de

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