Online-Scheidung – Für wen ist sie die geeignete Form der Ehescheidung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Online-Scheidung, auch häufig als Internetscheidung bezeichnet, ist in aller Munde. Um es aber gleich vorweg zu nehmen: Mit der Online-Scheidung können Sie sich nicht per Internet, über die Homepage des Familiengerichts, oder per E-Mail direkt an das zuständige Amtsgericht wenden, um sich vom Ehegatten scheiden zu lassen. Bei der Online- oder Internetscheidung verläuft vielmehr die gesamte Korrespondenz mit dem Anwalt online. Der persönliche Kontakt mit dem Anwalt entfällt, aber dennoch besteht ein ganz offizielles Mandatsverhältnis. Letztlich ist aber auch den Wünschen des Mandanten Rechnung zu tragen, sodass selbstverständlich die persönliche Kontaktaufnahme nicht ausgeschlossen werden kann (und sollte).

Eine Online-Scheidung kann Zeit und auch Kosten sparen. Aber auch für Ehegatten, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt haben und nur aus prozessualen Gründen das Scheidungsverfahren an dem früheren Wohnort betreiben müssen, können von dieser Ersparnis profitieren.

Dennoch ist die Online-Scheidung nicht für jede Scheidung das geeignete Verfahren. Sofern sich die Ehegatten über alle Dinge im Zusammenhang mit der Scheidung einig geworden sind – hierzu zählen Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Umgangsrechte mit den Kindern, etc. – kann die Online-Scheidung sinnvoll sein. Stehen die Ehegatten aber über mehrere familienrechtliche Angelegenheiten in Streit miteinander, kommt eine Online-Scheidung eher nicht in Frage. Es wird aber möglich sein, die überwiegende Korrespondenz per E-Mail zu führen.

Häufig ist zu lesen, dass eine Online-Scheidung kostengünstiger sein soll, als eine „normale“ Ehescheidung. Das ist unzutreffend. Die Kostenersparnis bezieht sich auf die Einsparung von Fahrtkosten zu anwaltlichen Besprechungen, auf das Sparen von Porto, Druck- und Papierkosten. Die Gebühren für die anwaltliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG). An die dort vorgesehenen Gebührensätze muss sich jeder Rechtsanwalt halten.

Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, ob für Sie – nicht nur aus Gründen einer Zeit- und Kostenersparnis, sondern auch aus persönlichen Gründen – eine Online-Scheidung in Frage kommt. Vielfach ist der persönliche Kontakt zum Anwalt wichtig bei der Bewältigung von rechtlichen und/oder persönlichen Problemen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Marion Erdmann

Beiträge zum Thema