Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ...

  • 2 Minuten Lesezeit

Die meisten Menschen bewegen sich täglich im Straßenverkehr. Sei es der Weg zum Arbeitsplatz oder lediglich die Fahrt zum Supermarkt, bei jeder noch so kurzen Fahrt mit einem Pkw, Zweirad oder einem größeren Fahrzeug nehmen Fahrzeugführer aktiv am Straßenverkehr teil. Ein Geschwindigkeitsverstoß, die Missachtung des Parkverbotes oder ähnliches sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die schnell passiert sind. Die Folgen sind vielseitig.

Bleibt es bei Verwarnungen ist die Angelegenheit weniger schlimm. Doch ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot können unangenehm werden. Gerade wenn Arbeitnehmer und Gewerbetreibende auf ihren Führerschein angewiesen sind. In einigen Fällen kann es sich lohnen Einspruch einzulegen. Doch vorher sollten Fahrzeughalter einiges beachten.

Der Einspruch

Ein Verwarnungsgeld-Angebot wird gemacht, wenn ein Straßenverkehrsteilnehmer eine minderschwere Ordnungswidrigkeit begangen hat, dessen einzuforderndes Bußgeld unterhalb der Eintragungsgrenze liegt. Diese Eintragungsgrenze liegt bei 35 Euro.

Liegt beispielsweise ein Verwarnungsgeld-Angebot aufgrund einer Geschwindigkeits-Überschreitung vor, können Halter Einspruch einlegen. Ob sich dieser Schritt lohnt, hängt vom Fall ab. Widerspricht der Halter dem ihm vorgeworfenen Verstoß, lehnt er das Verwarnungsgeld-Angebot ab. Daraufhin wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Höchstwahrscheinlich wird anschließend ein Bußgeldbescheid erlassen. Zum Verwarnungsgeld kommen daraufhin weitere Gebühren hinzu. Der Halter müsste in diesem Fall Einspruch einlegen, damit er zu seinem Recht kommt. Der Fall wird dann vor Gericht geprüft.

Ein Einspruch muss innerhalb zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingehen. Hält die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrecht und stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ein, entscheidet das Amtsgericht über den Fall.

Keine unüberlegten Aussagen machen

Kommen Fahrzeugführer durch eine Ordnungswidrigkeit in Kontakt mit der Polizei oder muss ein Anhörungsbogen abgegeben werden, ist Vorsicht geboten. Werden unüberlegte Angaben gemacht, können diese die eventuelle Verteidigung durch einen Anwalt erschweren. Daher ist ratsam vom Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch zu machen und eine Stellungnahme über einen Anwalt abzugeben.

Vorsicht bei wiederholtem Falschparken

Was viele Fahrzeugführer nicht wissen: Der Führerschein kann wegen ständigem Falschparkens entzogen werden! Fällt ein Fahrzeughalter auf, weil er immer wieder im Parkverbot parkt, kann die Häufigkeit dazu führen, dass er seinen Führerschein verliert. Auch wenn das Falschparken nicht zwingend eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, bleibt diese Handlung ein Verkehrsverstoß. Halter, die die Straßenverkehrsordnung in hohem Maße missachten, werden hart bestraft, weil sie demnach nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katja Spies

Beiträge zum Thema