Die teuersten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die in der Regel einen Bußgeldbescheid nach sich zieht. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten passieren tagtäglich im Straßenverkehr. Wenn man also beispielsweise als Fußgänger über eine rote Ampel geht oder als Autofahrer sein Fahrzeug falsch parkt, handelt es sich um eine leichte Übertretung des Gesetzes, also um eine Ordnungswidrigkeit. In einigen Fällen können ebenso Punkte im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg sowie ein Fahrverbot hinzukommen.

Es existieren eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen. 

Strafen für Fußgänger und Radfahrer bei Ordnungswidrigkeiten

Nicht nur Autofahrer müssen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit hohen Bußgeldern rechnen, sondern auch Fußgänger und Radfahrer.

Überquert man z. B. die Straße bei einer roten Ampel, wird man mit fünf Euro belangt. Hat hingegen ein Radfahrer den beschilderten Radweg in falscher Richtung benutzt, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

Wer das Rotlicht an einer Ampel missachtet, wird bereits mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft. Zieht diese Ordnungswidrigkeit sogar einen Unfall nach sich, hat das 120 Euro zur Folge. Zudem kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Hat ein Fußgänger oder ein Radfahrer einen Bahnübergang mit geschlossener Schranke überquert, wird er mit einem Bußgeld von 350 Euro und mit zwei Punkten bestraft.

Ordnungswidrigkeit Falschparken

Insbesondere in Städten sind Park- und Haltevergehen an der Tagesordnung. Wird das Fahrzeug falsch geparkt oder abgestellt, ist das mit einem Bußgeld sowie gegebenenfalls mit Punkten in Flensburg verbunden.

Die Strafen für ein Haltevergehen fallen – im Gegensatz zum Falschparken – etwas geringer aus. Hält man mit seinem Fahrzeug vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, ist mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen. 15 Euro werden beim Halten in zweiter Reihe fällig. Werden durch das Haltevergehen Rettungsfahrzeuge behindert, zieht das ein Bußgeld von 30 Euro nach sich.

Falschparken wird mit deutlich höheren Bußgeldern geahndet. Das Parken ohne Parkschein wird mit 10 Euro bestraft. Das Abstellen des Fahrzeuges auf Autobahnen wird sogar mit 70 Euro geahndet. In diesem Fall wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig.

Ordnungswidrigkeit Abstandsverstoß

Auch ein Abstandsverstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr dar und wird folglich mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Ein Bußgeld von 25 Euro wird ausgesprochen, wenn ein Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h vorliegt. 100 Euro werden fällig, wenn der Abstand bei einer Geschwindigkeit zwischen 81 und 130 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowerts beträgt. 320 Euro muss ein Fahrzeughalter bezahlen, der zwischen 81 und 130 km/h bei einem Sicherheitsabstand von 1/10 des halben Tachowerts gefahren ist. Der höchste Bußgeldbetrag liegt jedoch bei 400 Euro. Zu zahlen ist diese Summe, wenn sich der Abstand bei über 131 km/h auf 1/10 des halben Tachowerts beläuft. Zusätzlich werden ein Fahrverbot von drei Monaten sowie zwei Punkte in Flensburg verhängt.

Ordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist wohl die teuerste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Hat ein Autofahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, muss zunächst zwischen einem zu hohen Tempo innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden werden. Ein zu schnelles Fahren innerorts wird mit einem höheren Bußgeld geahndet als außerorts. 

Liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 51 und 60 km/h vor, muss mit einem Bußgeld von 240 Euro gerechnet werden. Eine Überschreitung von über 70 km/h zieht eine Geldstrafe von 600 Euro nach sich.

Handelt es sich hingegen um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zwischen 61 und 70 km/h, hat das ein Bußgeld von 480 Euro, bei einer Überschreitung über 70 km/h 680 Euro zur Folge. In beiden Fällen werden sowohl 2 Punkte in Flensburg als auch ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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