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Parkforderung aus Kroatien - das sollten Sie wissen

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Immer wieder erhalten deutsche Touristen Post von kroatischen oder slowenischen Inkassoanwälten, insbesondere die Namen Kuzmanovic, Vinkovic und Tischler tauchen verhältnismäßig häufig auf. Diese Schreiben sind höchst problematisch, weil darin nicht nur die Zahlung einer Parkforderung, sondern zusätzlich hohe Gebühren zugunsten der Anwälte und Inkassobüros gefordert werden. Doch haben nun sogar kroatische Gerichte die Höhe der Forderungen als unbegründet abgewiesen und nach unten korrigiert (näheres s.u.). 

Was Sie allgemein bei einer Parkforderung aus Kroatien beachten sollten, erfahren Sie hier.

Parken in Kroatien

Gebührenpflichtige Parkzonen sind in Kroatien gekennzeichnet. Die Bezahlung erfolgt in bar am Parkautomaten oder auch per SMS.

Forderung im Falle eines Parkverstoßes

Wenn Sie keinen Parkschein gelöst oder die zulässige Parkzeit überschritten haben, erfolgt die Ahndung in der Regel durch private Parkraumüberwachungsunternehmen. Meistens werden zwischen 10 und 40 Euro in Rechnung gestellt. 

(Laut Urteil des EuGH handelt es sich hierbei nicht um eine bußgeldbehaftete Ordnungswidrigkeit, sondern um eine zivilrechtliche Vertragsforderung.)

Kann ich Einspruch gegen die Parkforderung einlegen?

Sollten Sie die Parkforderung bereits vor Ort oder direkt nach Rückkehr per Überweisung beglichen haben, können Sie gegen das erste Forderungsschreiben Einspruch einlegen. Haben Sie generell Einwände oder haben bereits ein offizielles Schreiben auf Kroatisch erhalten, sollten Sie unbedingt einen juristischen Beistand zu Rate ziehen.

Wann verjährt die Forderung?

Die Parkforderung verjährt nach fünf Jahren ab dem Tag des Parkvorgangs (allgemeine schuldrechtliche Verjährungsfrist).

Höhe der Forderung

Wie bereits erwähnt werden von kroatischen Inkassoanwälten teils stark überhöhte Nebenkosten angesetzt (Kosten für Halterermittlung, Übersetzungen, etc.). Diese wurden in der Vergangenheit erfolgreich angefochten, so dass inzwischen mehrere Beschlüsse kroatischer Gerichte ergangen sind. Hier ein Beispiel:

Beschluss des LG Zagreb:

  • Streichung der Anwaltskosten i.H.v. 67 EUR für Datenbeschaffung (Halterermittlung) 
  • Streichung der Dolmetscherkosten i.H.v. 135 EUR, da keine Übersetzung eines öffentlich bestellten Übersetzers
  • Kürzung der Gerichtsgebühren

Sollten Sie prinzipiell zur Zahlung der Parkforderung bereit sein, empfiehlt sich, auf die aktuelle Rechtsprechung in Kroatien hinzuweisen und einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten. Gerne können Sie mich hierzu als Rechtsbeistand hinzuziehen. Aber auch wenn Sie die Forderung bestreiten, stehe ich Ihnen zur Seite. 

Schreiben deutscher Inkassobüros

In der letzten Zeit wurden vermehrt deutsche Inkassobüros von kroatischen Parkraumbewirtschaftern beauftragt, offene Parkforderungen gegenüber deutschen Autofahrern geltend zu machen. Die Höhe der Nebenkosten fällt allerdings deutlich niedriger aus als die der kroatischen Anwälte. Zudem sind sie in der Regel angemessen und nachvollziehbar. 

Unklar ist, ob diese deutschen Anwälte/ Inkassobüros bei einer Verweigerung der Zahlung juristische Schritte einleiten. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.

Sie haben Post von einem kroatischen Anwalt oder Inkassobüro erhalten und sind unsicher, wie Sie weiterverfahren sollen? Oder ein deutsches Inkassobüro möchte offene Parkforderungen aus Kroatien bei Ihnen eintreiben? Dann kontaktieren Sie mich. Als kroatischer Muttersprachler prüfe ich für Sie die Sach- und Rechtslage und verhelfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.  

 

Foto(s): Adobe Stock

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