Pferd erschrickt vor spielendem Kleinkind – Haftung des Erziehungsberechtigten?

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Landgericht Nürnberg-Fürth, Hinweisbeschluss vom 16.10.2017, Az. 16 S 5049/17

Vorinstanz: Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 13.07.2017, Az. 239 C 1390/17

Der Sachverhalt

Die Beklagte besuchte mit ihrer dreijährigen Enkeltochter einen nahe gelegenen Reitstall. Damit das Kind die Pferde in der Reithalle besser sehen konnte, setzte die Beklagte ihre Enkeltochter auf die Bande. Mit seinen in der Reithalle baumelnden Füßen stieß das Kind mehrfach spielerisch gegen die Bande. Durch das so verursachte Poltergeräusch erschrak das Pferd der Klägerin, welches sich zeitgleich in der Reithalle befand und von dieser am langen Zügel geführt wurde. Durch die plötzliche Rückwärtsbewegung des Pferdes blieb die Klägerin mit der Hand im Zügel hängen und verletzte sich am Schultergelenk. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € sowie Ersatz des Haushaltsführungsschadens in Höhe von 2.000,00 €.

Die Entscheidungen

Die Klage hatte weder in erster noch in zweiter Instanz Erfolg. Der eingetretene Schaden sei nicht von der Beklagten schuldhaft verursacht worden. Die Beklagte habe sich vielmehr sozialadäquat verhalten, als sie ihre Enkeltochter auf die Bande gesetzt hatte, um dem Kind eine bessere Sicht auf die Pferde zu ermöglichen. Dass die Füße des Kindes dabei in den Reitbereich hineinragten, sei als geringfügige Fahrlässigkeit einzustufen.

Für die Verletzung der Klägerin sei allein das Verhalten des Pferdes ursächlich gewesen. Dieses sei allerdings allein dem Gefahrbereich der Klägerin zuzurechnen. Dass das Pferd der Klägerin auf das durch das Kind verursachte Poltergeräusch so ängstlich reagieren würde, sei für die Beklagte auch in keiner Weise vorhersehbar gewesen. Weder im Stall noch in der Reithalle hatte sich ein Schild befunden, auf dem darauf hingewiesen wurde, dass sich Besucher besonders leise verhalten sollten. Zur Vermeidung von Alltagsgeräuschen – wie Kinderlärm – hätte es hierzu aber eines konkreten Hinweises bedurft.


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