Pferdekauf: Verbrauchsgüterkaufrecht bleibt unverändert - Beweislastumkehr

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Der Bundestag hat über eine Änderung des Kaufrechts abgestimmt. Dies betrifft auch den Kauf bzw. Verkauf von Pferden. Pferdehändler und Züchter (Unternehmer im kaufrechtrechtlichen Sinne) können aufatmen, denn die Regelung zur Beweislastumkehr bei einem Tierkauf bleibt unberührt!

Stark gemacht hierfür haben sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und ihre Zuchtverbände in unzähligen Gesprächen auf allen politischen Ebenen. Die EU hatte ihren Mitgliedsstaaten mit einer Richtlinie die Entscheidung darüber überlassen, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht herauszunehmen, wofür sich die FN seit vielen Jahren stark macht. Zwar hat der Bundestag diese Option nicht genutzt. Er hat aber auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Beweislastumkehr auf ein Jahr oder gar zwei zu verlängern. Wenn eine Privatperson ein Pferd von einem Unternehmer erwirbt und das Pferd innerhalb von sechs Monaten einen Mangel aufweist, dann wird vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes vorgelegen hat. Der Käufer muss dafür keinen Beweis erbringen, der Verkäufer kann aber versuchen, das Gegenteil zu beweisen (Beweislastumkehr). Bei ihm liegt mithin das Risiko der Darlegungs- und Beweislast in diesem Zeitraum. Dies ist ein wichtiges Kriterium für den Zivilprozess. Hier gilt nämlich standardmäßig, wer sich auch etwas beruft, muss dies auch beweisen, was für ihn günstig ist, sofern eben die Beweislast nicht umgedreht wurde. Hier unterscheidet sich auch der Zivilprozess erheblich von einem Strafprozess. Im Strafprozess gilt der Angeklagte so lange als unschuldig, bis eben bewiesen wurde, dass er schuldig ist. Im Zivilprozess kann man einen Fall verlieren, wenn man eben keine ausreichenden Beweise hat. Hier ist auch immer das Risiko eines Zeugenbeweises mit einzukalkulieren. Zeugen kommen oft ins straucheln, neutralisieren die Aussage plötzlich oder geben an, dass es schon so lange her sei und man sich doch nicht mehr 100% erinnere und schon kommt eine Beweiskette ins straucheln. Stehen die Beweise nicht sicher fest, so wird nach Beweislastregeln entschieden.

Ich berate hier lieber kritisch und erfreue mich an einem guten Ergebnis, anstatt eben den Mandanten zu viel Hoffnung zu versprechen, was utopisch ist, einzuhalten. Man sollte sich daher immer vor Augen führen, Bilder, Videos, Nachrichten und vor allem Dokumente sind bessere und sicherere Beweismittel als ein Zeuge.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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