Pflichtteil ade: Die rechtlichen Möglichkeiten, um eine Enterbung zu verhindern

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Das Erbrecht in Deutschland schützt nahe Angehörige des Erblassers durch den sogenannten Pflichtteil, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht oder explizit enterbt wurden. Dies stellt sicher, dass nahe Familienmitglieder nicht gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen werden können. Doch es gibt Situationen und rechtliche Rahmenbedingungen, unter denen Erblasser dennoch Möglichkeiten haben, die Erbfolge ihren Wünschen entsprechend zu gestalten und den Pflichtteil zu beeinflussen.

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Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankertes Recht, das bestimmten nahen Verwandten eines Verstorbenen zusteht. Er beträgt die Hälfte des Wertes, den der Berechtigte als gesetzlicher Erbe erhalten hätte. Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie Abkömmlinge, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und unter bestimmten Umständen die Eltern des Erblassers.

Gründe für den Ausschluss vom Pflichtteil

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt explizite Gründe, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter vom Pflichtteil ausgeschlossen werden kann. Dazu zählen unter anderem schwerwiegende Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige. Ein solcher Ausschluss muss jedoch testamentarisch festgehalten und begründet werden.

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Rechtliche Möglichkeiten zur Vermeidung des Pflichtteils

Erblasser können verschiedene Strategien nutzen, um den Pflichtteil zu minimieren oder zu umgehen. Dazu gehören:

  • Testament und Erbvertrag: Klare Regelungen im Testament oder ein Erbvertrag können helfen, die Erbfolge nach den Wünschen des Erblassers zu gestalten.
  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten: Durch Schenkungen kann das Vermögen zu Lebzeiten übertragen werden. Dabei ist jedoch die 10-Jahres-Frist zu beachten, innerhalb derer Schenkungen noch auf den Pflichtteil angerechnet werden können.
  • Nutzung von Nießbrauchrechten oder Wohnrechten: Diese können eingesetzt werden, um den Wert des Nachlasses zu mindern, ohne die Pflichtteilsansprüche direkt zu berühren.

Fallstricke und Risiken

Die Umgehung des Pflichtteils ist mit Risiken verbunden, insbesondere wenn gesetzliche Vorgaben nicht beachtet werden. Eine fehlerhafte Testamentserstellung oder die Überschreitung von Schenkungsfreigrenzen kann zu rechtlichen Streitigkeiten führen.

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Praktische Tipps für Erblasser

Eine umsichtige Nachlassplanung und die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung sind essenziell, um den eigenen Willen rechtssicher umzusetzen und gleichzeitig den Familienfrieden zu wahren.

Fazit

Die Möglichkeiten, den Pflichtteil zu beeinflussen oder zu umgehen, erfordern eine sorgfältige Planung und rechtliche Expertise. Durch vorausschauende Gestaltung des Nachlasses können Erblasser sicherstellen, dass ihr Vermögen gemäß ihren Wünschen verteilt wird, ohne dabei ungewollte rechtliche Konflikte zu riskieren.

Für Sie da:

RAin Hauptmann-Uhl

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

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