Phishing und Betrug bei Online-Banking, Fachanwalt informiert über Netflix-Phishing-Betrug

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Aktuelle warnt die Verbraucherzentrale vor einer neuen  perfiden Phishing-Betrugsmasche durch die Netflixkunden betrofen sind. 

Insoweit versenden Kriminelle eine sog. Phishing-Mail im Namen von Netflix und versuchen so an die Bankdaten der Kunden zu kommen. Die Betrüger behaupten insoweit, dass es ein Problem bei der Bearbeitung des Abonnements gäbe und fordern dann die Bestätigung der Rechnungsinformationen. 

Um der Aufforderung nachzukommen wird ein hoher Druck aufgebaut, dass nämlich bei Nichtbeachtung, dass Netflix Konto geschlossen und sogar eine Strafgebühr von 39,99 EUR bezahlt werden müsse.

Betroffenen Kunden, die eine solche E-Mail erhalten haben, sollten auf keinen Fall der Aufforderung nachkommen und die E-Mail als Spam behandeln, so Fachanwalt für Bankrecht Kemal Eser.

Falls bereits durch diese Betrugsmasche ein finanzieller Schaden entstanden ist, in dem das Konto bereits leergeräumt worden ist, sollte nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, ein auf Kreditkartenbetrugsfälle spezialisierter Anwalt aufgesucht werden.

Denn die Chancen stehen im Einzelfall nicht schlecht, dass der Zahlungsdienstleister also die Bank bzw. Sparkasse, die betrügerisch abgebuchten Beträge wieder zurückerstatten muss.

Phishing ist leider die häufigste Form von Betrug bei Online-Banking. 

Nach den Beobachtungen von Rechtsanwalt Eser geben die Gerichte bundesweit immer mehr den geschädigten Bankkunden recht und verdonnern die Banken auf Rückerstattung.


Eigentlich ist die gesetzliche Lage eindeutig, so Rechtsanwalt Eser. Gemäß § 675 u BGB ist nämlich der Zahlungsdienstleister (ZDL) im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs  von Gesetzes wegen verpflichtet, dem Zahler den Betrag durch Buchung einer entsprechenden Gutschrift wieder gut zu schreiben also den abgebuchten Bertrag zurück zu erstatten.

Das Landgericht Berlin (LG Berlin) hatte  beispielsweise  mit Urteil vom 20.09.2023 (Az.: 10 O 193/22) die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend „DKB“) verpflichtet, ihrem Kunden die ihm Rahmen eines Online Banking Betruges unrechtmäßig abgebuchten Beträge nebst Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten) zu erstatten.

Nur wenn die Bank nachweisen könnte, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, könnte der Bank möglicherweise ein aufrechenbarer Schadensersatzanspruch nach § 675 v BGB zustehen. Insoweit liegt hier aber die sogenannte Darlegungs- und Beweislast auf Seiten der Bank.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 19 Jahre Berufserfahrung,  kommt es aber dennoch häufig vor, dass Zahlungsdientsleister bzw. Kreditkartenunternehmen ihren Kunden, die Opfer von Online-Kreditkartenbetrug geworden sind, die Rückerstattung der abgebuchten Beträge grundlos  verweigern.

In solchen Fällen sollte ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt aufgesucht werden. Denn die Rechtslage ist zunächst auf Seiten des geschädigten Bankkunden.

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Foto(s): Kemal Eser

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