PIM Gold Skandal – Leipziger Kunden bangen um ihre Investition

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In einem Artikel vom 12.04.2018 berichtete die Leipziger Volkszeitung noch unter der Überschrift „Über sechs Prozent Goldrendite pro Jahr – Sichere Geldanlage in Gold für Erwachsene und Kinder“ darüber, dass ein Leipziger Goldhaus Produkte der PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH anbietet. Dabei wird die Inhaberin des Goldhauses wie folgt zitiert: „Heute ist das Edelmetall der sicherste Sachwert überhaupt, ein echter Wertspeicher und die einzig ehrliche Altersvorsorge.“ 

Ein gutes Jahr später am 18.09.2019 titelt die Leipziger Volkszeitung wie folgt: „Gold-abzocke: Auch hunderte Leipziger bangen um ihr Geld“. In diesem Artikel wird auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen Verantwortliche bei der PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH hingewiesen. Zudem wird berichtet, dass allein in Leipzig und Umgebung etwa 900 Kunden betroffen sein könnten und ein Goldhandelshaus in der Leipziger Innenstadt offenbar ein sehr aktiver Vertriebspartner der mutmaßlichen Goldbetrüger gewesen war.

Tatsächlich stellt sich nach der Anfang September 2019 erfolgten Durchsuchung der Geschäftsräume der PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH, der Verhaftung ihres Geschäftsführers und der Sicherstellung der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt für viele Betroffene Anleger die Frage, wie sie sich verhalten sollen, gegen wen welche Ansprüche bestehen und wie diese geltend gemacht werden können.

Zunächst ist jedem Anleger anzuraten, sich bei den Ermittlungsbehörden in Hessen über die hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse zu melden und den für Betroffene eigens bereitgestellten Fragebogen auszufüllen und an die Ermittlungsbehörden zu übersenden.

Darüber hinaus sollte jedoch auch jeder Anleger für seinen konkreten Fall prüfen lassen, ob neben Ansprüchen gegen die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH bzw. die mutmaßlichen Betreiber eines Schneeballsystems auch Ansprüche gegen Dritte, insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen die jeweiligen Vermittler der Goldkaufverträge in Betracht kommen. Da nach den aktuellen Berichten ca. 1,9 t Kundengold fehlen sollen, steht nicht zu erwarten, dass die Anleger ihren kompletten Schaden über die im Ermittlungsverfahren sichergestellten Vermögenswerte kompensieren können.

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung von geschädigten Anlegern in derartigen Fällen hat sich gezeigt, dass es zur effektiven Schadensminimierung erforderlich ist, von Anfang an sämtliche mögliche Anspruchsgegner im Blick zu haben und die gegebenen Ansprüche frühzeitig geltend zu machen.

Aus den uns bisher bekannten Sachverhalten wissen wir, dass im vorliegenden Fall über das Leipziger Goldhandels bis zuletzt etwa sog. Kinder-Gold-Produkte vermittelt wurden, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im Dezember 2018 darauf hinwies, dass die der PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO eine Vermögensanlage anbietet, zu der entgegen § 6 VermAnlG kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Zudem stellt sich die Frage, ob nicht auch der vergleichsweise hohe Ankaufpreis für das Gold, der Bonus in Form von Gold von bis zu 6 % pro Jahr und weitere Umstände hätten Anlass zu Zweifeln geben müssen, ob die Produkte tatsächlich als sichere Anlage und zur Altersvorsorge geeignet sind.

Ob man sich als geschädigte Anleger für die Sicherung seiner Ansprüche einer der bundesweit mittlerweile zahlreich gegründeten kostenfreien oder kostenpflichtigen Interessengemeinschaften zu diesem Schadensfall anschließt, muss jeder betroffene Anleger für sich selbst entscheiden.

Wir bieten insbesondere den in Leipzig und Umland betroffenen Anlegern eine individuelle Prüfung ihres Einzelfalls und stehen mit unseren Büros in Leipzig und Altenburg vor Ort zur Verfügung.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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