Popppy of Germany, Vending Jet, Balooony: neue Anwaltsinfo!

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Anleger, die das Angebot  von Automaten wie Popcornautomaten, Folienautomaten etc. der Vending Jet GmbH angenommen haben, prüfen inzwischen verstärkt Maßnahmen, um Schadensersatz zu fordern, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist:

Anleger, die sich an dem Angebot der Vending Jet GmbH beteiligt haben und Automaten der Ballooony GmbH & Co. KG oder der Popppy of Germany GmbH gekauft hatten, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da sich inzwischen zeigt, dass alleine über Insolvenzverfahren der Schaden der Anleger/Käufer nicht kompensiert werden kann.

So sollten die Forderungen der Anleger angemeldet werden und auch mögliche Absonderungs-/oder Aussonderungsrechte geprüft werden. Da es sich um ein komplexes Verfahren handelt, muss immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden, wo die Forderungen angemeldet werden müssen und wo ggf. Absonderungs-/Aussonderungsrechte geltend gemacht werden sollten, um z.B. eine Rückübertragung der Automaten auf die Anleger zu erreichen.

Weiter könnten auch Schadensersatzansprüche gegen diverse Verantwortliche in Betracht kommen und geprüft werden, so z.B. auch gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage, die immer eine anleger- und objektgerechte Beratung schulden und dem Anleger, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, zum Schadensersatz verpflichtet sind, sofern die Beratung des Anlegers/Käufers nicht diesen Vorgaben entsprach, teilweise wurden hier den von Dr. Späth & Partner vertretenen Anlegern Renditen von ca. 30 % jährlich versprochen, was Zweifel nährt, ob die erforderliche Plausibilitätsprüfung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Inzwischen nährt auch ein aktuelles Schreiben des Insolvenzverwalters den Verdacht, dass auch weitere Ansprüche gegen anderen Verantwortliche in Betracht kommen, denn so teilt der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben mit, dass er weniger Automaten aufgefunden habe, als durch die Schuldnerin verkauft wurden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, so hätten möglicherweise nicht alle Anleger, die Automaten gekauft hatten, auch tatsächlich Eigentum an diesen erworben, sondern eventuell nur die Anleger mit identischer Seriennummer und und auch hier könnten, sofern Käufer kein Eigentum an einem Automaten erworben haben, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zustehen.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stelle auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers stellen und konnten erreichen, dass diverse RS-Versicherungen oftmals die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Verfahren übernehmen.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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