Private Krankenversicherung erhöht mal wieder die Beiträge? – Jetzt in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln!

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Für viele Privatversicherte wird der monatliche Beitrag der PKV (Private Krankenversicherung) irgendwann zu teuer, dies vor allem deswegen, weil die Beiträge regelmäßig einmal im Jahr erhöht werden. War man in jungen Jahren noch günstig versichert, entwickelt sich die PKV mit fortschreitendem Alter des Versicherungsnehmers oftmals bei abnehmendem Einkommen im Alter spätestens ab Renteneintritt zur Kostenfalle.

Die Betroffenen haben dann häufig keine andere Option mehr, als die Beitragszahlung einzustellen oder in den Sozialtarif des Versicherers zu wechseln. Zwar scheinen die hohen Beiträge dann erstmal vom Tisch zu sein, doch bei dem Sozialtarif, der auch als Notlagentarif bezeichnet wird, zahlt die Versicherung nicht alle Behandlungen und auch nicht immer die vollen Behandlungskosten. Ein Krankheitsfall kann daher weiterhin unangenehme Folgen haben und zu einer hohen Kostenbelastung beim Betroffenen führen. Der vollständige Versicherungsschutz wird erst dann wiederhergestellt, wenn alle Beiträge nachbezahlt wurden.

In einer solchen Situation ist man als Betroffener einer enormen zusätzlichen Belastung ausgeliefert und stellt sich natürlich häufig die Frage: Gibt es einen Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln? Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wäre ein Wechsel nur in bestimmten Fällen möglich. Wenn man jedoch außerhalb der Box des Systems der deutschen Krankenversicherung denkt, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sehr wohl denkbar und auch noch nach Vollendung des 55. Lebensjahres möglich.

Alter spielt keine Rolle

So gelang es erst kürzlich eine 74 Jahre alte Rentnerin, die nebenbei noch als Immobilienmaklerin tätig war, um sich etwas Geld zur Rente dazuzuverdienen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu holen. Die Betroffene hatte zuvor einen Monatsbeitrag bei der Generali Krankenversicherung von über 800 Euro bezahlt. Bei einer Rente von knapp 1.000 Euro monatlich ein Unding für eine rüstige Rentnerin.

Aufgrund dauerhafter Beitragsanpassungen, stellte die Betroffene die Beitragszahlungen ein. Daraufhin folgte der Notlagentarif. Der Betroffenen war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht klar, welche Folgen das für sie beinhaltet und das es praktisch nicht möglich ist, dauerhaft im Notlagentarif zu bleiben. Da die Rentnerin jedoch wieder vollumfänglichen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen wollte, beschloss sie, dass sie auf jeden Fall einen Weg in die gesetzliche Krankenversicherung finden müsste.

Wie läuft der Wechsel konkret ab?

Mit Hilfe der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und des Beraternetzwerks von Versicherungsberatern und Steuerberatern, lässt sich ein Wechsel in die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) auch nach Ablauf des 55. Lebensjahres oder auch ohne Aufgabe einer Selbständigkeit im Inland darstellen. Hierzu muss ein Pflichtversicherungsjahr im Ausland begründet werden. Ist dieses erst einmal beantragt, kann die private Krankversicherung im Inland meist ohne größere Probleme sofort gekündigt werden. Nach zumeist 13 Monaten Versicherungszeit im Ausland kann man sich bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung im Inland krankenversichern. Die Betreuung des Versicherungswechsels läuft über das Beraternetzwerk im Hintergrund gut betreut und ohne großen Aufwand für den Betroffenen ab.  

Diesem Schema folgte auch die 74 jährige Rentnerin. Sie ist mittlerweile bei der Techniker Krankenkasse versichert und das mit bezahlbaren Monatsraten. Über die hohen Kosten für ihre bereits gekündigte private Krankenversicherung muss sich die rüstige Rentnerin daher nun keine Sorgen mehr machen.

Als die Rechtsanwältin der Betroffenen über den erfolgreichen Ausstieg der Rentnerin informiert wurde, entschied sie sich ebenso für Ausstieg aus ihrer PKV ebenfalls über die Begründung eines Pflichtversicherungsjahrs im Ausland. Bei ihr waren die Beweggründe jedoch ausschließlich die Antipathie gegen die Deutsche Krankenversicherung (DKV).

Beratung durch Rechtsanwälte und Netzwerkpartner

Wie man an den zwei Beispielen erkennen kann, ist ein Wechsel von der PKV in die GKV sowohl im hohen Alter überhalb von 55 Jahren als auch als selbständige Rechtsanwältin möglich.

In der Kanzlei AdvoAdvice melden sich oftmals Betroffene, die weiterhin die Falsche Vorstellung haben, dass beide Möglichkeiten gerade im deutschen Versicherungssystem nicht bestehen würden. Daher melden sich hier sogar vernehmt Versicherungsberater, Versicherungsmakler und auch Rechtsanwälte, die sich über die Möglichkeiten des Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung und die Wege über das Ausland informieren lassen.

Betroffene, die sich für einen Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung interessieren, können sich bei Interesse gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, wenden. Diesen erreichen Sie unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de.

Wir bieten Ihnen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation eine kostenfrei Ersteinschätzung an und sind aufgrund unserer Berufungsordnung zu absoluter Diskretion verpflichtet. Wir arbeiten bei der Umsetzung Ihres Vorhabens mit erfahrenen Beratern im In- und Ausland zusammen, um Sie innerhalb von 13-15 Monaten in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zurückzuholen. 

Foto(s): AdvoAdvice


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