Privater Eigenanbau nach dem neuen Cannabisgesetz (CanG)

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Allgemein bekannt ist mittlerweile, dass nach dem neuen Cannabisgesetz (CanG) der private Eigenanbau von Cannabis in gewissem Maße erlaubt werden soll.

Wir, Ihre Fachanwälte für Strafrecht in Würzburg, haben das neue Cannabisgesetz genauer unter die Lupe genommen und erklären, unter welchen Voraussetzungen der private Anbau erlaubt wäre.

Der private Eigenanbau ist im neuen Cannabisgesetz im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt in den §§ 9 und 10 KCanG.

Personen, die einen privaten Eigenanbau anstreben, sollten dabei folgende Dinge beachten:

Das Wichtigste zuerst: Jede Person ab 18 Jahren soll drei lebende Pflanzen auf dem eigenen Privatbesitz anbauen dürfen.

Der Anbau ist nur für Personen erlaubt, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das heißt, dass Personen, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, soll der Anbau in Deutschland nicht erlaubt sein.

Weiter muss sichergestellt sein, dass keine Abgabe an Dritte erfolgt und es sind auch Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Zugang von Dritten auf das angebaute Cannabis zu verhindern. Insbesondere Kindern und Jugendlichen muss der Zugang zu den Pflanzen verwehrt sein und es muss sichergestellt sein, dass diese sich keinen Zugang verschaffen können. Dies kann etwa dadurch erfolgen, dass der Anbau in einem abgeschlossenen Raum stattfindet oder in einem umzäunten Außenbereich, sofern sichergestellt ist, dass der Zaun nicht leicht überwunden werden kann. Der Schlüssel sollte dabei natürlich ebenfalls sicher verwahrt werden.

Außerdem dürfen durch den Anbau, so heißt es im Konsumcannabisgesetz, keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft eintreten, etwa durch Geruchs- oder Lichtemissionen. Bei künstlicher Belichtung etwa, sollte dies nicht neben dem Fenster des Nachbarn geschehen, sodass dieser nicht 24/7 einer Dauerbeleuchtung ausgesetzt ist. Auch beim Anbau im Garten ist auf die mögliche Geruchsentwicklung zum Nachbarn hin zu achten.

Die Voraussetzungen mögen auf den ersten Blick keine allzu große Hürde darstellen. Diese können aber natürlich im Einzelfall bei Nichteinhaltung zu erheblichen Problemen nicht nur mit Nachbarn, sondern auch mit Behörden und der Polizei führen.

Wir fassen die Voraussetzungen zusammen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Keine Abgabe an Dritte
  • Geeignete Sicherheitsmaßnahmen die den Zugang Dritter, insb. Kindern und Jugendlicher verhindern
  • Keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft durch den Anbau

Deshalb kann es natürlich ratsam sein, vor dem Anbau einen Fachmann, bestenfalls einen Fachanwalt im Strafrecht, zu befragen, damit der Anbau, wenn die Teillegalisierung kommt, auf sicheren Beinen steht.

Für eine solche Beratung stehe ich Ihnen natürlich jederzeit und auch schon jetzt zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Cannabisgesetz finden Sie auch auf der Webseite unserer Kanzlei.

Foto(s): https://www.pexels.com/de-de/foto/pflanze-wachstum-fokus-tiefenscharfe-7667739/

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