Privatrecht bzw. Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht in Österreich, Schadenersatzrecht in Österreich

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Privatrecht bzw. Zivilrecht in Österreich

Privatrecht bzw. Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Person, juristische Person) regelt. 

Für das Rechtsgebiet des Zivilrechtes gibt es verschiedene Begriffe und wird dieses eben auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt.

Typische privatrechtliche Handlungen der sogenannten Privatrechtssubjekte, der Bürger, sind z. B. der Abschluss eines Mietvertrages über eine Wohnung, der Kauf eines Produktes im Supermarkt, die Rechtsgeschäfte für die Errichtung eines Hauses, die Abwicklung des Schadens im Falle eines Autounfalls, die Eheschließung oder die Bezahlung von Unterhalt für ein Kind. 

Typische Anwendungsbereiche des Zivilrechtes sind somit: Verträge aller Art; z. B. Kaufverträge und Schenkungsverträge, AGB etc. Garantie und Gewährleistung, Haftung für Mängel, Produkthaftung. Rückabwicklung/Anfechtung von Rechtsgeschäften, Vertragsrücktritt etc. Zahlungsverzug/Inkasso. Eigentum und Besitz. Pacht und Miete. Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründung). Erben/Vererben und Heiraten/Scheiden. Umgang mit Schäden und Ersatz (Schadenersatzrecht).

Schadenersatz in Österreich, Schmerzensgeld bis zur Schadenersatzklage, Schadenersatzrecht Österreich 

Das Schadenersatzrecht ist weltweit und auch in Österreich eines der in der Praxis wichtigsten Rechtsgebiete

Das Gesetz definiert Schaden als einen „Nachteil, der jemandem am Vermögen, an seinen Rechten oder an seiner Person zugefügt worden ist“ (§ 1293 ABGB). Das Schadenersatzrecht in Österreich geht vom Grundsatz aus, dass prinzipiell jeder seinen Schaden selbst trägt

Dieses Prinzip wird bei Vorliegen bestimmter Zurechnungsgründe (Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung, Eingriffshaftung) durchbrochen und eine Schadensersatzpflicht anderer Personen oder Unternehmen normiert. Schadenersatz in Österreich kann geltend gemacht werden, sofern der Schaden durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vom Schädiger verursacht wurde. Primär haftet derjenige, der den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Schäden im Schadenersatzrecht. Einerseits den in Geld messbaren Vermögensschaden und andererseits den nicht direkt in Geld messbaren immateriellen Schaden. 

Grundprinzip des Schadenersatzes ist die Wiederherstellung des vorherigen Zustands, als ob kein Schaden eingetreten wäre. Sofern die Wiederherstellung nicht möglich ist, wird der Schaden in Geld ersetzt.

Schadenersatzansprüche können innerhalb von 30 Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Ab Kenntnis von Schaden und Schädiger müssen sie jedoch innerhalb von 3 Jahren eingeklagt werden.

Finden Sie mehr Informationen unter: https://www.law-experts.at/schadenersatz-schmerzensgeld-schadenersatzrecht-oesterreich



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