Prüfbericht ist nicht relevant

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Immer wieder kommt es zu Gerichtsentscheidungen im Rahmen einer fiktiven Abrechnung und Vorlage eines Prüfberichtes durch die Versicherung. Eine Entscheidung des Amtsgericht Berlin-Mitte verwirft im Rahmen einer fiktiven Abrechnung den Prüfbericht als unbedeutend. Ein Verweis auf die Kosten einer anderen Werkstatt ist damit nicht möglich.

Das Gericht hat begründet, dass eingereichte Prüfgutachten sei unbeachtlich.

In dem Prüfbericht bzw. Prüfgutachten werde ein nicht nachvollziehbares Zahlenwerk vorgelegt, aus dem eine Überprüfung der behaupteten Gleichwertigkeit der Reparatur nicht vorgenommen werden könne.

Auch hier wurde entschieden, dass kein schlüssiger Vortrag vorliegt, weil der Prüfbericht auf einer Computerkalkulation und nicht auf einer tatsächlichen Besichtigung des Fahrzeugs durch einen Kfz-Sachverständigen beruht. Auch in dieser Entscheidung war nicht einmal ersichtlich, wer für den Inhalt des Prüfberichtes überhaupt verantwortlich sei. Kein Hinweis darauf, ob es sich um einen ausgebildeten Kfz-Sachverständigen, der für den Inhalt verantwortlich sein wollte, handeln würde.

Der Versicherer hatte ein eigenständiges aussagekräftiges Schadensgutachten nicht eingereicht, sondern sich mal wieder nur auf das Gutachten bzw. den Prüfbericht bezogen.

Auch dem hat das Amtsgericht Berlin-Mitte eine Absage erteilt gemäß Urteil vom 03.09.2021.

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Ulrike Ludolf

Fachanwältin für Verkehrsrecht


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