Punktereform gestoppt - Reform des Verkehrszentralregisters weiter aufgeschoben.

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Der Bundesrat hat (wie erwartet) am 07.06.2013 das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters ("Punkte in Flensburg") gestoppt und an den Vermittlungsausschuss übergeben.

Der Bundesrat will verschiedene punktebewehrten Tatbestände beibehalten und Verkehrsverstöße nur mit einem oder zwei Punkten (statt teilweise mit bis zu 3 Punkten) bewerten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte er von 9 Monaten auf 5 Jahre deutlich verlängern. Die Möglichkeit des Abbaus von Punkten lehnt der Bundesrat ab.

Insofern bleibt abzuwarten, wann eine Regelung mit welchem Inhalt auch immer wirklich in Kraft treten wird. Ob es damit am Ende einfacher und gerechter wird, ist eine ganz andere Frage.

Bis auf weiteres gilt also die bisherige Lösung, die einen Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten vorsieht und bei der man durchaus noch Punkte durch Seminare u.a. abbauen kann.

Sollten Sie Ihren konkreten Punktestand nicht kennen oder Fragen hierzu haben, so empfiehlt sich eine Beratung zur Punkthöhe, Folgen und Möglichkeiten des Abbaus und weiteren Handelns. Gerade wenn der Punktestand zweistellig geworden ist, sollte frühzeitig gegen jeden Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorgegangen werden.

Rechtsanwältin Krönert

Bandmann & Krönert Partnerschaft

Frau Rechtsanwältin Krönert ist ebenso wie Herr Rechtsanwalt Bandmann Fachanwalt(in) für Verkehrsrecht. Dazu gehören u.a. das Recht der Fahrerlaubnis, der Ordnungswidrigkeiten oder das Strafrecht. Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über die modernen Kommunikationsmittel erreichbar.


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