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Rahmenvertrag-Muster: Diese Informationen gehören hinein

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Rahmenvertrag-Muster: Diese Informationen gehören hinein

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Im Vergaberecht werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch den § 103 neben dem Wettbewerb auch öffentliche Aufträge (Absatz 1) und Rahmenvereinbarungen (Absatz 5) geregelt. Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen sind vor allem dann das Mittel der Wahl, wenn zwar schon ein Konzept für den zu vergebenden Auftrag vorhanden ist, Details aber noch nicht präzise benannt werden können. Das bedeutet, dass die Rahmenvereinbarung Bedingungen für bestimmte, einzelne öffentliche Aufträge festlegt, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen. Sie können zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder auch mehreren Unternehmen getroffen werden.  

In unserem kostenlosen Beispiel sollen durch diesen Rahmenvertrag für den öffentlichen Auftrag vor allem die äußeren Rahmenbedingungen festgelegt werden, ganz besonders hinsichtlich der Preisgestaltung. Nachfolgend werden wichtige Hinweise zu einzelnen Vertragsaspekten erklärt.  

Rahmenvertrag: Muster zum Ausfüllen 

Welche inhaltlichen und formalen Anforderungen muss ein Rahmenvertrag im Vergaberecht erfüllen? Informieren Sie sich einfach mithilfe unserer Beispiel-Vorlage für einen Rahmenvertrag.  


RAHMENVERTRAG

Öffentlicher Auftraggeber 

für die Erstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen


Vergabestelle: Kulturhistorisches Museum, Kunstkennerstraße 98, 12345 Musterstadt 

Koordinatoren: Herr Beispiel, Frau Mustermann 

Tel.: (030) 12345-678 

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) 

Art der Leistung: Erstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen 

Aufteilung in Lose: nein 

Zulassung von Nebenangeboten: ja 

Ausführungsfrist: ab 01.12.2023 

Einsicht in die Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können auf der Internetseite des Kulturhistorischen Museums eingesehen werden. 

Angebotsfrist: 01.08.2023 

Zuschlagsfrist: 15.08.2023 

Zahlungsbedingungen: Gemäß der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B, § 17 Nr. 1 

Mindestanforderungen Unterlagen: 

  • Nachweis der Fähigkeiten und Fertigkeiten 
  • Nachweis der technischen Voraussetzungen 
  • Nachhaltigkeit in der Produktion

Zuschlagskriterium: Gemäß § 18 Nr. 1 VOL/A 

Bewertungsmaßstäbe:  

  • Preis 
  • Qualität 
  • Lieferzeiten 
  • Nachhaltigkeit

Rechtsbehelfe/Rechtsmittel: 

Ein Nachprüfungsverfahren findet nur auf Antrag statt. Es gelten dementsprechend die Vorschriften des § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) 

Inhalt des Rahmenvertrages 

1. Leistungsbeschreibung 

1.1 Der Rahmenvertrag gilt für die Erstellung und Lieferung von diversen Druckerzeugnissen für das Kulturhistorische Museum. Die Druckerzeugnisse sollen die historische Entwicklung der Kunst- und Kulturgeschichte von damals bis heute widerspiegeln. 

1.2 Der Auftragnehmer erbringt vor allem folgende Leistungen: 

Das Erstellen, Drucken und Liefern von Magazinen. Konkretisierungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 

2. Vorbehalt und Laufzeit 

Der Rahmenvertrag gilt für vier Jahre unter Vorbehalt bis zum 01.12.2027 und ist von der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel abhängig. 

3. Abruf und geschätztes Abrufvolumen 

Das voraussichtliche Abrufvolumen innerhalb der vierjährigen Laufzeit beträgt jährlich ca. 40.000 Druckerzeugnisse, mithin ca. 10.000 Druckerzeugnisse pro Quartal. 

4. Anforderungen 

Folgende Anforderungen an den Auftragnehmer werden mindestens gestellt: 

  • Datenübermittlung online 
  • Regelmäßige Überwachung und Kontrolle der Qualität der Druckerzeugnisse 
  • Flexibilität in der Abrufung der Aufträge 
  • Produktion innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Druckdaten 
  • Nachhaltige und umweltfreundliche Produktion 
  • Faire Arbeitsbedingungen beim Auftragnehmer

5. Preise 

5.1 Von einem voraussichtlichen Abrufvolumen in Höhe von 40.000 Stück Erzeugnisse pro Jahr ausgehend, in jeweils: 

  • Seitenanzahl: ca. 20 
  • Format: DIN A4 hoch 
  • Papier: seidenmatt 
  • Zeitungsdruck ISO 123, 80 g/qm 
  • gebündelt zu 100 Stück, auf Palette

erhält der Auftragnehmer einen Nettobetrag in Höhe von € 4,25 pro Druckerzeugnis 

5.2 Das ergibt einen Nettogesamtbetrag pro Jahr in Höhe von € 170.000,– 


_____________________________________________ 

Datum | Unterschrift | Firmensitz des Auftragnehmers 


Wichtige Hinweise zum Muster-Rahmenvertrag 

Hinweis zur Leistungsbeschreibung 

Die Leistungsbeschreibung zeigt die Hauptsache, also das, worum es im ausgeschriebenen Auftrag hauptsächlich geht. Sie bildet auch die Grundlage für die Kalkulation des Bieters beziehungsweise Auftragnehmers. 

Hinweis zu „Losen“ 

Gemäß § 22 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) sind Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art und Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Hinweis zu Vorbehalt und Laufzeit 

Da auch die Laufzeit entscheidend für eine Kalkulation ist, gehört auch diese Angabe in Rahmenverträge. Gemäß § 15 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) – mit einem geschätzten Auftragsvolumen in Höhe von jährlich € 170.000,– befinden wir uns im unterschwelligen Bereich, § 106 GWB (derzeitiger EU-Schwellenwert: 215.000 Euro) – darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung jedoch nicht mehr als sechs Jahre betragen. 

Hinweis zu Abruf und geschätztem Abrufvolumen 

Wie schon erwähnt, wird auf die Preisgestaltung des zu vergebenden Auftragsvolumens natürlich immer besonderes Augenmerk gelegt. Dabei muss sich der Auftraggeber bei der Höhe des Auftragsvolumen jedoch noch nicht endgültig festlegen. Das Gleiche gilt für die Obergrenze in Bezug auf die Abrufmenge. 

Dies ermöglicht § 21 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV). Zwar soll das Volumen des Auftrags möglichst exakt bestimmt werden, eine abschließende Festlegung dazu muss im Rahmenvertrag beziehungsweise der Rahmenvereinbarung aber noch nicht erfolgen. 

Hinweis zu den Preisen 

Da sowohl Preis als auch Leistung im Rahmenvertrag noch nicht abschließend konkretisiert werden können, werden zur vorläufigen Berechnung des Preises verschiedene Parameter herangezogen. In unserem Beispiel sind das Kenngrößen wie die Stärke und Qualität des Druckmaterials, die Anzahl der zu druckenden Seiten oder das Format des Druckerzeugnisses. 

Die Leistungspflicht des Bieters beziehungsweise Auftragnehmers beginnt übrigens erst mit einem konkreten Einzelabruf. Nur allein durch einen Rahmenvertrag ist noch kein rechtsverbindlicher Vertrag zur Erbringung der Leistungen entstanden. 

Disclaimer 

Dieses Muster dient lediglich der Information. Es zeigt Formulierungshilfen auf und ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte und Vorlage wird die Haftung ausgeschlossen. Für Schäden jedweder Art, die aus deren Verwendung entstehen, wird keine Haftung übernommen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Jirapong

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