Rechtsfakten zum VW-Abgas-Skandal

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Meldungen überschlagen sich: Weltweit wurde der Motor mit der VW-internen Bezeichnung „EA 189“ in 11 Millionen Fahrzeugen des VW-Konzerns verbaut. Betroffen sind verschiedene Konzernmarken. Allein in Deutschland bereitet VW eine Rückrufaktion für 2,8 Millionen Fahrzeuge vor. Kommen Fahrzeughalter dem Rückruf nicht nach, drohen Sanktionen bis hin zur Entziehung der Betriebserlaubnis und Fahrzeugstilllegung. Betroffene Pkw dürften dann weder bewegt noch verkauft werden. Besonders ärgerlich: Mit dem Update der manipulierten Software dürfte ein Leistungsverlust der Motoren einhergehen, sodass die normgerechten Fahrzeuge nicht mehr dieselbe Power haben wie vorher. Diese Fakten standen am 29. September 2015 in der „WELT“. Der Abgas-Skandal ist also für betroffene Kunden ein riesiges Ärgernis.

VW hat ausgelobt, nach einer „kundenfreundlichen Lösung“ zu suchen. Wie diese aussehen soll, ist bisher vage. Deswegen hier für betroffene Kunden einige Fakten:

  1. Welche Rechte ein Kunde aufgrund des Abgasskandals hat, bestimmt sich allein nach dem deutschen Kaufrecht und nicht nach irgendwelchen internen VW-Werkslösungen, die bei aller Kundenfreundlichkeit selbstredend die finanziellen Konzerninteressen maßgeblich berücksichtigen. Vorsicht: Wenn Sie jedoch eine „kundenfreundliche Lösung“ von VW akzeptieren, ohne vorher überprüft zu haben, ob Ihnen evtl. weitere oder bessere Ansprüche zustehen, kann man im Nachhinein häufig nichts mehr machen. Daher sollten Sie Ihre Rechte, insbesondere auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Vertrages, fachkundig prüfen lassen, bevor Sie ein Angebot von VW annehmen. Lassen Sie sich auch bitte nicht ins Bockshorn jagen, wenn die Keule der Verjährung geschwungen wird und man vielleicht versucht, sie im Zuge einer schnellen Abwicklung unter Zeitdruck zu setzen. Jeder Einzelfall muss nicht nur technisch, sondern auch rechtlich genauestens geprüft werden. Insofern sollten Sie, wenn Sie betroffen sind, kurzfristig einen Anwalt konsultieren.
  2. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Herzlichen Glückwunsch! Diese für jeden Autofahrer ohnehin unverzichtbare Police deckt in vielen Fällen auch den Vertragsrechtsschutz rund ums Auto mit ab. Dies bedeutet, dass eine Prüfung Ihrer Rechte im Rahmen des VW-Abgas-Skandals von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt wird, ebenso wie eine Vertretung und gerichtliche Auseinandersetzung.

Wir halten uns und unsere Mandanten auf dem Laufenden und arbeiten mit daran, eine schnelle, faire und unkomplizierte Lösung im Interesse unserer Mandantschaft zu finden.

Ihr

Daniel Siegl, Anwalt im Ruhrpott


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Siegl

Beiträge zum Thema