Rechtssichere Gestaltung von EDV-Verträgen

  • 2 Minuten Lesezeit

EDV-Vertragsrecht                                                

Rechtstipp für Selbständige und Unternehmen

- mit fachanwaltlicher Expertise: individuell zugeschnittene IT-Verträge -

Selbständige und Unternehmen benötigen rechtssichere EDV-Verträge, die zudem auf die individuellen Verhältnisse bestmöglich zugeschnitten sind.

Aufgrund der Vielfalt der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollte ein mit der Rechtsmaterie vertrauter Fachanwalt mit der Gestaltung von EDV-Verträgen beauftragt werden.

Ich bin Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und für Steuerrecht. Ich berate Mandanten im gesamten Bundesgebiet bei der Ausgestaltung von EDV-Verträgen.

EDV-Vertragsrecht: Bestandteil des EDV-Rechts

Das EDV-Vertragsrecht ist Bestandteil des EDV-Rechts, zu dem auch das Internet-, Computer- Medien- und Telekommunikationsrecht gezählt werden.


Welche Rechtsvorschriften sind bei EDV-Verträgen zu beachten?

Welche Rechtsvorschriften bei einem EDV-Vertrag zur Anwendung kommen, hängt vom Vertragsgegenstand, vom Willen der Vertragsparteien und von den Umständen des Einzelfalls ab.


Bei Software und Hardware sind allgemein die Rechtsnormen des Internetrechts zu berücksichtigen, bei EDV-Software zudem stets das Urheberrecht.

Softwareerstellung und Softwareüberlassung

Für die rechtliche Einordnung eines EDV-Software-Vertrags ist die Unterscheidung zwischen Individualsoftware und Standardsoftware von grundlegender Bedeutung.


Bei zeitlich unbefristeter Überlassung von Standardsoftware finden zumeist die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung. Das bedeutet zum Beispiel, dass dem Käufer Gewährleistungsrechte zustehen.


Erfolgt eine Neuprogrammierung oder eine individuelle Anpassung von Software für einen bestimmten Kunden, so liegt Individualsoftware vor. Auf Individualsoftware finden regelmäßig die Rechtsvorschriften zum Werkvertrag Anwendung. Der Hersteller der Software schuldet gemäß Wertvertragsrecht einen bestimmten Erfolg.


Bei einer zeitlich befristeten Überlassung von Software oder Hardware (zum Beispiel bei befristeten Lizenzverträgen und Cloud-Computing-Verträgen) liegt eher ein Mietvertrag vor.

Wartung und Pflege

Auf EDV-Verträge, die sich auf Wartung und Pflege von Software oder Hardware beziehen, sind die auf Dienstvertrag oder Werkvertrag anzuwendenden Rechtsvorschriften einschlägig.

Besondere Regelungsinhalte bei EDV-Verträgen: Change-Request-Vereinbarung

Bei Software-Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ergibt sich häufig die Notwendigkeit von Vertragsanpassungen, die bei Abschluss des EDV-Vertrages nicht vorhersehbar waren.


Solche Anpassungswünsche können sich beispielsweise auf die Erweiterung von Funktionalitäten, einen veränderten Software-Einsatz im Unternehmen, geänderte Betriebsabläufe und Unternehmensstrategien oder neue rechtliche Bestimmungen beziehen.


Daher empfiehlt es sich, ein konkretes Verfahren zum Umgang mit nachträglichen Projekt-Änderungs-Anforderungen bereits bei Abschluss eines EDV-Vertrags detailliert zu vereinbaren (Change-Request-Vereinbarung

Arbeitsverträge mit angestellten Programmierern

Die Arbeitsverträge mit angestellten Programmierern enthalten regelmäßig Vereinbarungen über die Nutzung der von Programmieren erstellten oder angepassten Software

Geheimhaltungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern

Geheimhaltungsvereinbarungen sind ebenfalls Bestandteil von Arbeitsverträgen. Diese Klauseln verpflichten Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über vertrauliche Betriebsangelegenheiten

Anlässlich der Erstellung oder Anpassung von EDV-Verträgen:
unbedingt Unterstützung durch einen Fachanwalt in Anspruch nehmen

Bei der Erstellung oder Anpassung von EDV-Verträge ergeben sich vielfältige rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Daher sollten Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Nehmen Sie das Angebot einer umfassenden Rechtsberatung in Anspruch und lassen Sie sich auch bei der Ausgestaltung von EDV-Verträgen von einem Fachanwalt unterstützen

Hinweis:

Dieser Rechtstipp ersetzt nicht eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.


                                                                                         



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek

Beiträge zum Thema