Rechtsverletzungen durch Streamer und Influencer: Falsche Tatsachenbehauptungen und Rufschädigung im Live-Stream

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Die digitale Ära hat mit der Entwicklung von Streaming-Plattformen und sozialen Netzwerken neue Foren für Meinungsaustausch und Selbstexpression geschaffen. Streamer und Influencer nutzen diese Plattformen, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, was jedoch auch neue rechtliche Herausforderungen insbesondere im Bereich der Persönlichkeitsrechte mit sich bringt. Falsche Tatsachenbehauptungen und rufschädigende Inhalte, die in Live-Streams über Dritte geäußert werden, können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben. Die Betroffenen sind jedoch nicht schutzlos gestellt.

Grundlagen des Äußerungsrechts

Das Äußerungsrecht in Deutschland ist ein komplexes Feld, das die Grenzen zwischen zulässigen Meinungsäußerungen und rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen absteckt. Grundlegend ist dabei die Unterscheidung zwischen Meinungen, die nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar sind, und Tatsachenbehauptungen, die überprüfbar und damit rechtlich angreifbar sind, wenn sie unwahr sind.

Meinungsäußerungen vs. Tatsachenbehauptungen

  1. Meinungsäußerungen: Subjektive Ansichten und Bewertungen, die durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt sind, solange sie nicht in die Schmähkritik oder Formalbeleidigung abgleiten.
  2. Tatsachenbehauptungen: Konkrete Aussagen, die objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar sind. Sind diese unwahr und schädigend, können sie zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche bestehen?

Im Fall einer unzulässigen Äußerung kann der Betroffene in aller Regel Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verlangen. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann dem Betroffenen im Einzelfall ein Schmerzensgeld zustehen.

Was sollte ich als Betroffener tun?

Wenn Ihre Rechte durch einen Streamer/Influencer mittels einer rufschädigenden Äußerung verletzt worden sind, so empfiehlt sich regelmäßig folgendes Vorgehen:

  1. Dokumentation und Sicherung der Inhalte (z.B. durch Screenshots, Video etc.)
  2. Unverzügliche Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt: Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist essenziell, um die Erfolgsaussichten richtig einschätzen zu können. Außerdem kann bei einer späten Kontaktaufnahme mit dem Anwalt bereits die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes vor Gericht abgeschnitten sein.
  3. Ggf. außergerichtliches Vorgehen im Wege einer sog. Abmahnung
  4. Ggf. gerichtliches Vorgehen zur Durchsetzung der Ansprüche

Fazit

Das wachsende Phänomen der Live-Streams und die damit verbundene Spontaneität stellen eine besondere Herausforderung für den Schutz persönlicher Rechte dar. Betroffene müssen sich der rechtlichen Mittel bewusst sein und diese gezielt nutzen, um sich gegen Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts zur Wehr zu setzen.

Foto(s): Upphovsman:monkeybusinessimages


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