Regelbeträge zur Berechnung des Kindesunterhalts ab 01.07.2007

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Nachdem die geplante Reform des Unterhaltsrechts nun definitiv nicht zum 01.07.07 in Kraft treten wird, sondern auf einen ungewissen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben ist, war der Gesetzgeber kurzfristig gehalten, zum 01.07.2007 neue Regelbeträge zur Berechnung des Kindesunterhalts festzulegen.

Diese sind für die Altersgruppe 0 - 5 Jahre EUR 202, für die Altersgruppe 6 - 11 Jahre EUR 245 und für die Altersgruppe 12 - 18 Jahre EUR 288.

Die Werte liegen damit um EUR 2 bzw. EUR 3 unter den seit 01.07.05 geltenden, was also eine wirkliche Änderung nicht mit sich bringt. Es wäre weitaus praktischer gewesen, die Werte zu belassen und nicht zu ändern.

Die neue Düsseldorfer Tabelle, die auf den Regelbeträgen aufbaut, ist noch nicht verfügbar.

 

Rechtsanwalt Eric Schendel,

Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim


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