Reisen in Corona-Zeiten: Was wird aus dem Sommerurlaub?

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Das Auswärtige Amt gibt den Takt vor

Das rechtliche Korsett des Sommerurlaubs ist momentan eng abgesteckt. Den Takt hierzu gibt das Auswärtige Amt vor. Die dortigen Warnhinweise berechtigen Urlauber und Veranstalter zum kostenlosen Reiserücktritt (Storno).

Die aktuelle Warnung des Auswärtigen Amtes reicht aber momentan nur bis zum 3. Mai 2020. Wir gehen davon aus, dass die zeitliche Dauer noch weit darüber hinaus verlängert werden wird. Im welchem konkreten Umfang dies geschehen wird, ist aber noch unklar.

Aber die Warnhinweise des Außenministeriums sind nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite gibt es die konkreten Einreiseverbote. Damit ist es deutschen Urlaubern nicht möglich, ins Ausland zu reisen oder jedenfalls nicht ohne die Gefahr einer Quarantäne an der Grenze bei der Rückkehr.

Darf ich meine gebuchte Reise für Juli/August stornieren?

Momentan ist bei Stornierungen des gebuchten Sommerurlaubs Vorsicht geboten. Denn der kostenfreie Reiserücktritt nach § 651 Absatz 3 BGB greift nur dann, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten. Das heißt konkret, dass während der Urlaubszeit diese Umstände bestehen müssen. Wenn Sie also heute stornieren und im Laufe des Sommers die Reisebeschränkungen aufgehoben werden, müssen Sie die hohen Stornokosten der Veranstalter oder Airlines zahlen.

Wir raten daher dazu an, jedenfalls auf die neue Warnung des Auswärtigen Amtes zu warten. Wir erwarten diese im Laufe der nächsten Woche.

Kann ich jetzt noch für Juli/August buchen?

Buchungen bei den Airlines oder Reiseveranstaltern sind für den Sommer möglich. Soweit die Reisebeschränkungen auch noch im Juli oder August bestehen, muss nach geltendem Recht eine vollständige Reisepreiserstattung erfolgen.

Was ist mit der Gutscheinregelung der Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat am 08.04.2020 eine Gutscheinregelung für die aktuell stornierten Reisen beschlossen. Die konkrete Umsetzung hängt aber von der Zustimmung der Europäischen Kommission ab. Diese hat sich bislang eher zurückhaltend bis ablehnend geäußert. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass die EU-Kommission einer Änderung des unionseinheitlichen Reiserecht zustimmt. Denn erst 2018 wurde eine umfangreiche europaweite Reiserechtsreform durchgesetzt. Es bleibt dennoch weiter spannend.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Sie bei der Stornierung Ihrer Reise zu unterstützen und Ihnen eine rechtlich belastbare Aussage zum beabsichtigten Reiseabbruch zu geben.


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