Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet

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Was Sie als Reisender jetzt wissen müssen

Fallen jetzt alle Thomas Cook-Reisen aus? Der Insolvenzantrag betrifft zunächst nur die britische Thomas Cook Group plc in London. Reisende, die ihren Urlaub bei den deutschen Tochterunternehmen Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH oder Bucher Reisen oder Öger Tours GmbH gebucht haben, ist dies bislang unklar. Diese Gesellschaften haben bislang noch keinen Insolvenzantrag gestellt, dies könnte jedoch bevorstehen. Die deutschen Unternehmen haben seit dem 23.09.2019 auf eine Notgeschäftsführung umgestellt und mitgeteilt, dass letzte Optionen ausgelotet werden, um das Geschäft noch zu retten. Jedenfalls ist klar, dass Reisen, die vom 23.09.2019 bis 26.09.2019 beginnen sollten, in jedem Fall ausfallen. Noch ist unklar, was mit Reisen geschieht, die ab dem 27.09.2019 starten sollen.

Ist Ihr gezahltes Geld im Falle einer Insolvenz verloren?

Hier kommt Ihnen zunächst zugute, dass im Falle einer Insolvenz Reiseveranstalter für diesen Fall vorsorgen müssen und eine Haftpflichtversicherung haben. Allerdings ist die Höhe der Haftpflichtversicherung auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Da derzeit allein 140.000 Reisende aus Deutschland betroffen sind, ist absehbar, dass diese Versicherungssumme nicht ausreicht. Gegebenenfalls eröffnen sich jedoch für Geschädigte weitere Schadensersatzansprüche.

Komme ich derzeit nach Hause, wenn ich als Thomas Cook-Urlauber derzeit unterwegs bin?

Während für britische Reisende eine staatliche Rückholaktion bereits läuft, ist für deutsche Reisende der Rücktransport derzeit noch gesichert. Zum einen hat noch keine der deutschen Tochtergesellschaften Insolvenz angemeldet, zum anderen übernimmt die Thomas Cook-Tochter Condor vertragsgemäß die Rückflüge. Es ist Condor zwar aus rechtlichen Gründen untersagt, Urlauber zum Zielort zu fliegen, Rückflüge sind hiervon jedoch nicht betroffen. Gegebenenfalls müssen sich Reisende jedoch auf geänderte Rückflugzeiten einstellen.

Gibt es eine Rettung für Condor?

Zunächst hat Condor angekündigt, den Rückflugbetrieb aufrechtzuerhalten. Anders als der Mutterkonzern Thomas Cook Group plc ist Condor auch profitabel. Um den Weiterbetrieb zu garantieren, hat Condor bereits einen Überbrückungskredit beantragt. Dieser Antrag wird derzeit geprüft. Da in Zukunft Condor jedoch alle Thomas Cook-Reisenden fehlen, ist Condor bei weitem nicht ausgelastet und könnte daher ebenfalls in Schieflage geraten. Eine Rettung von Condor ist daher keinesfalls sicher. Das Land Hessen hat Condor bereits Hilfe angeboten.

Update!!!

Am 25.09.2019 haben auch die deutschen Tochtergesellschaften der Thomas Cook Group plc Insolvenzantrag gestellt. Für Reisende mit Urlaubsbeginn bis 31.10.19 bedeutet das, dass aus insolvenzrechtlichen Gründen die Reise nicht angetreten werden kann. Über den Sicherungsschein, der Ihnen bei der Buchung übergeben wurde, können Ihre Ansprüche gegenüber der Zurich Versicherung geltend gemacht werden. Für Reisen ab 01.11.19 werden derzeit noch Lösungen gesucht.

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen haben der Condor einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Mio. € gewährt, dies muss jedoch noch von der EU bestätigt werden. Damit ist der Weiterbetrieb der Airline vorerst gesichert.

Sofern Sie direkt oder mittelbar von der Thomas Cook-Pleite betroffen sind, beraten wir Sie gerne über die nächsten wichtigen Schritte. Auch wenn Sie derzeit mit Thomas Cook verreist sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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