Reiseveranstalter Thomas Cook in der Insolvenz – Teil 4

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Update für Reisen im Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.12.2019:

Der Reiseveranstalter Thomas Cook veröffentlichte am 09.10.2019 neue Informationen zu den im Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.12.2019 gebuchten Reisen. Demnach werden sämtliche Reisen bis Ende des Jahres 2019 nicht durchgeführt. Ein weiterer herber Schlag für alle Urlaubsfreudigen, die noch Hoffnungen auf eine Durchführung der bereits gebuchten Reise hatten.

Zur Begründung wird erneut ausgeführt, dass die Reisen aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden können. Für die Reisenden bedeutet diese Mitteilung, dass auch die gebuchten und teilweise bereits vollständig gezahlten Reisen ab dem 01.11.2019 ersatzlos ausfallen. Die Reisenden sind nun auch auf die noch ungewissen Schadenersatzleistungen aus der Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters angewiesen.

Was können die Reisenden erwarten, die Reisen im Jahr 2020 gebucht haben? Eine konkrete Stellungnahme des Reiseveranstalters steht weiterhin aus. Auf seiner Internetseite teilt der Reiseveranstalter lediglich mit, dass die Entscheidung, ob die Reisen ab dem 01.01.2020 durchgeführt werden, noch aussteht. Detaillierte Informationen zu dem Stand des Prüfungsverfahrens sind nicht veröffentlicht. Den Medienberichten konnte entnommen werden, dass der Reiseveranstalter einen Staatskredit von 375 Millionen Euro beantragt hat. Nachdem die Reisen für den Zeitraum 01.11.2019 bis 31.12.2019 ebenfalls nicht durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass die begehrten Kreditmittel nicht genehmigt worden sind. Offen bleibt weiterhin, ob eine Fortführung ab dem 01.01.2020 möglich ist.

Weitere Stellungnahmen zu einer möglichen (Nicht-)Fortführung des Geschäftsbetriebs sind vor Anfang Dezember 2019 nicht zu erwarten. Die Reisenden verbleiben bis dahin in einer ungewissen Situation. Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebs besteht derzeit faktisch keine Möglichkeit die Reise umzubuchen.

Zum Verfasser

Ralph-Leonhard Fugger ist Rechtsanwalt in Osnabrück und auf die Rechtsgebiete des Insolvenzrechts und Verkehrsrechts spezialisiert. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite: 

www.insolvenz-thomascook.de



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