Verkehrsrechtsnovelle 2020 - neuer Bußgeldkatalog ab dem 28.04.2020

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Sehr geehrte Leser,

bereits im Februar dieses Jahres hat der Bundesrat der Straßenverkehrsrechtsnovelle der Bundesregierung zugestimmt, deren Inhalte am Dienstag, den 28.04.2020, in Kraft treten. Inhaltlich wirkt sich die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erheblich auf die Höhe der Bußgelder, die Eintragungen von Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg und das Verhängen von Fahrverboten aus. Damit Sie auf dem aktuellen Stand sind, fassen wir die wichtigsten Neuregelungen für Sie kurz zusammen:

Tempolimit 

Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gelten ab dem 28.04.2020 folgende strengere Reglungen:

Geschwindigkeitsübertretungen 16 -20 km/h

  • Innerorts: 70 €
  • Außerorts: 60 €

Geschwindigkeitsübertretungen 21 - 25 km/h

  • Innerorts: 80 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
  • Außerorts: 70 €, 1 Punkt

Geschwindigkeitsübertretungen 26 - 30 km/h

  • Innerorts: 100 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
  • Außerorts: 80 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot

Geschwindigkeitsübertretungen 31 - 40 km/h

  • Innerorts: 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Außerorts: 120 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot

Parkverstöße

Bei den Parkverstößen hat sich insbesondere die Höhe der Bußgelder geändert. Zudem reagierte der Gesetzgeber auf die Entwicklungen der E-Mobilität im Straßenverkehr:

Parken an unübersichtlicher Stelle

  • 35 € (vorher 15 €)

Parken in einer Feuerwehrzufahrt

  • 55 € (vorher 35 €)

Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

  • 100 €, 1 Punkt

Unzulässiges Abstellen von Fahrzeugen auf Parkplätzen für Schwerbehinderte, E- und Carsharing-Fahrzeuge sowie Parken oder Anhalten in zweiter Reihe

  • 55 €

Fahrradfahrer

Zum Schutze der Fahrradfahrer im Straßenverkehr wurden einige Regelungsänderungen eingeführt:

Transporter oder Lkw > 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren

  • 70 €

Unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen für den Radverkehr (mit Behinderung)

  • 55 € (bis zu 100 €)

Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand einhalte

  • innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten

Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern

Rettungsgasse

Der Bußgeldrahmen für das Nichtbilden von Rettungsgassen ist dem Grunde nach unverändert geblieben, jedoch ist nun grundsätzlich ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen:

Nichtbilden einer Rettungsgasse

  • 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 240 € (mit Behinderung), 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 280 € (mit Gefährdung), 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 320 € (mit Sachbeschädigung), 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse

  • 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und bußgeldfreie Fahrt.


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