Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung

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Vorfälligkeitsentschädigung

Grundsätzlich kann ein Immobiliendarlehen mit festem Zinssatz nur vertragsgemäß getilgt oder nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständiger Auszahlung mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Ausnahmsweise kommt für Verbraucher eine vorzeitige Rückzahlung in Betracht, wenn der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse hieran hat. Allerdings darf die Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Angaben im Darlehensvertrag entscheidend

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn im Darlehensvertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 05.11.2019 – XI ZR 650/18 damit befasst, wie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag erläutert werden muss. Demnach soll die Bank im Darlehensvertrag die wesentlichen Parameter der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung darstellen. Diese Parameter sind das veränderte Zinsniveau, die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, den der Bank entgangenen Gewinn, die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten und den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsmehraufwand.

Werden diese Parameter im Darlehensvertrag unzureichend oder fehlerhaft dargestellt, dann steht der Bank im Fall der vorzeitigen Darlehensrückzahlung keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgefordert werden.

Zahlreiche Urteile zugunsten von Verbrauchern

So haben u.a. bereits das Landgericht Hamburg (Urteil vom 19.02.2021 – 318 O 164/20) und das Landgericht Rostock (Urteil vom 10.02.2021 – 2 O 872/19) eine Bank bzw. eine Sparkasse zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.


Betroffenen Verbraucher wird daher empfohlen, den Darlehensvertrag einem Fachanwalt zur Überprüfung vorzulegen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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