Rückzahlung ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 durch Insolvenz gefährdet?

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Die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH haben nach Unternehmensangaben die durch die Begebung von nachrangigen Namensschuldverschreibungen bei arglosen Anlegern eingenommenen Gelder in Höhe von insgesamt rund € 278 Millionen an eine Poolgesellschaft namens SC Finance Four GmbH ausgeliehen.

Mit den von der SC Finance Four GmbH für diese Darlehen zu zahlenden Zinsen sollten die Emissionskosten für die Namensschuldverschreibungen "ProReal Europa 9" und ProReal Europa 10" wie auch die Zinsen und die Rückzahlung der Namensschuldverschreibungen an die Anleger erwirtschaftet werden.

Nachdem jedoch inzwischen mehrere der mit diesen Anlegergeldern finanzierten Projektentwicklungen gescheitert sind und rückabgewickelt werden mussten, hat die SC Finance Four GmbH inzwischen beim Amtsgericht Offenburg einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.


Auswirkungen des Antrages der SC Finance Four GmbH auf Insolvenz in Eigenverwaltung für Anleger bei "ProReal Europa 9" und "ProReal Europa 10"

Der Antrag der Poolgesellschaft SC Finance Four GmbH auf Insolvenz in Eigenverwaltung dürfte auch negative Auswirkungen auf Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der beiden oben genannten Emittentinnen haben.

Konkret müssen betroffene Anleger damit rechnen, dass je nach Höhe der Verluste der SC Finance Four GmbH die Zins- und Rückzahlung ihrer Ansprüche aus den gezeichneten Namensschuldverschreibungen teilweise oder ganz ausfallen könnte.

Der mit den vorliegenden Namensschuldverschreibungen verbundene Nachrang hat nämlich zur Folge, dass Anleger ihre Ansprüche auf Zins und Rückzahlung ihrer Anlagegelder gegen die ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH erst dann geltend machen können, wenn sämtliche vorrangigen Forderungen anderer Gläubiger vollständig erfüllt worden sind.

Auch wenn die Geltendmachung dieser Ansprüche zu einer Insolvenz dieser beiden Emittentinnen führen oder eine solche auch nur drohen würde, ist die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zins und Rückzahlung der Anlegergelder grundsätzlich ausgeschlossen.

Ob die betreffende Nachrangvereinbarung letztendlich wirksam ist, wird zu gegebener Zeit von den Gerichten zu klären sein.


Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger bei ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 gegen Vertriebsgesellschaft?

Geschädigte Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen der beiden Emittentinnen können wegen ihnen entstandener Verluste je nach Sachlage möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die ihnen gegenüber tätige Vertriebsgesellschaft geltend machen.

Nach einer ersten Prüfung von möglichen Ansprüchen geschädigter Anleger haben sich einige erfolgversprechende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zumindest einige der zwischengeschalteten Anlagevertriebe aus unterschiedlichen Gründen ihre Aufklärungs- und Hinweispflichten im Zusammenhang mit der von ihnen durchgeführten Anlageberatung und -vermittlung verletzt haben könnten.

Werden solche Auskunfts- und Beratungspflichten verletzt, kann der geschädigte Anleger gegenüber der betreffenden Vertriebsgesellschaft grundsätzlich die Erstattung seiner Verluste geltend machen, die er durch die Zeichnung seiner Kapitalanlage erlitten hat.


Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Namensschuldverschreibungen "ProReal Europa 9" und "ProReal Europa 10"

Falls sich Anleger und Zeichner von nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal-Serie der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrer Vertriebsgesellschaft unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihre Verluste von der jeweiligen Vertriebsgesellschaft erstattet zu bekommen, über die sie ihre Namensschuldverschreibungen gezeichnet haben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.


Weitere Beiträge unserer Kanzlei zu diesem Thema:

ProReal Serie der One Group



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