Sasse & Partner-Abmahnung: „The Walking Dead” (Folge: „Danke” / „Thank You”)

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In der US–amerikanischen Fernsehserie  „The Walking Dead” (zu Deutsch: „Die wandelnden Toten“) ist eine Gruppe unter der Führung des Deputy Sheriffs Rick Grimes auf der Suche nach einer dauerhaften und vor allem sicheren Unterkunft. Dabei stellen die fast überall präsenten Untoten, gruppenintern als Beißer oder Streuner (engl. „Biter” und „Walker”) bezeichnet, eine ständige Bedrohung dar, die jederzeit ohne Vorwarnung zuschlagen kann.

Überall, wo die Gruppe hingelangt, hat die Seuche bereits gewütet und nahezu alle Menschen in Zombies verwandelt. Unterwegs trifft die Gruppe auf andere Überlebende, einzeln und in Gruppen, die ihr teils friedlich, teils neutral, aber auch feindlich gesinnt sind. Gegen Ende der fünften Staffel erreichen die Überlebenden die Gegend um Washington, D.C.

Im Auftrag der WVG Medien GmbH mahnt die Kanzlei Sasse & Partner Berichten zufolge Internetanschlussinhaber wegen Folgen der Serie „The Walking Dead” (6. Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – Wie reagieren?

Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film–, Musik– und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV–Serien abgemahnt. So z. B. bei „Crossing Lines”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „Arrow”, „Homeland”, „The Simpsons”, etc ... – auch die Serie „The Walking Dead”.

Weitere Titel der Staffel 6:

Folge 1 „Herdentrieb – First Time Again“
Folge 2 „Kämpfer – JSS“
Folge 3 „Danke – Thank You“
Folge 4 „Hier ist nicht hier – Here’s Not Here“
Folge 5 „Hier und Jetzt – Now“
Folge 6 „Wer die Wahl hat – Always Accountable“
Folge 7 „Die Wand – Heads Up“
Folge 8 „Nicht das Ende – Start to Finish“
Folge 9 „In der Falle – No Way Out“
Folge 10 „Die neue Welt – The Next World“ 
Folge 11 „Lösung – Knots Untie“
Folge 12 „Die Nacht vor dem Morgen – Not Tomorrow Yet“
Folge 13 „Im selben Boot – The Same Boat“
Folge 14 „Keine Gleise – Twice As Far“
Folge 15 „Nach Osten – East“
Folge 16 „Der letzte Tag auf Erden – Last Day On Earth“

Nützliche Tipps zur „The Walking Dead (Thank You)”–Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra–juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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