Schaden durch Überschwemmung – Wer muss zahlen?

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Rund zweieinhalb Jahre nach dem Jahrhundert-Hochwasser im Ahrtal sorgte Dauerregen Ende 2023 in weiten Teilen Deutschlands für massive Überschwemmungen. Während die Schäden im Ahrtal noch nicht vollständig beseitigt sind, wird es sich erst in den nächsten Wochen zeigen, wie groß der Schaden durch die jüngsten Überschwemmungen ist. Damit wird auch die Frage akut, wer für den Schaden aufkommt.


Es ist offensichtlich, dass solche Extremwetter-Ereignisse keine Seltenheit mehr sind, die nur in großen zeitlichen Abschnitten auftreten. „Wir müssen und darauf einstellen, dass es solche Ereignisse immer häufiger geben wird. Das stellt auch erhöhte Anforderungen an den Versicherungsschutz“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Forderungen nach Pflichtversicherung


Bislang war es nach solchen Katastrophen häufig so, dass der Staat eingesprungen ist und Millionengelder zur Verfügung stellte. Ob er das auch künftig noch so leisten kann, ist einerseits aufgrund der angespannten Haushaltslage und andererseits wegen der zunehmenden Zahl solcher Unwetter fraglich. „Menschen werden stärker gefordert sein, für den Schutz ihres Besitzes aufzukommen. Damit sind auch die Versicherer gefordert“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Längst gibt es den Ruf nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, also für Schäden wegen Überschwemmungen, Unwetter, Erdrutschen, Erdbeben, etc. Die Bundesregierung blockiert ein solches Ansinnen bislang noch, u.a. wegen den hohen Kosten für Hausbesitzer und Mieter. Auf der anderen Seite kann aber wohl auch der Steuerzahler nicht immer für die Schäden aufkommen. Ein weiteres Problem gibt es bei Häusern, die in sog Risikogebieten stehen. Hier bieten die Versicherer häufig keine Leistungen mehr an. Politik und Versicherer sind gefordert, ein tragfähiges Modell für die Zukunft zu entwickeln.

Eintrittspflicht der Versicherung


Bis dahin müssen Hausbesitzer auf die vorhandenen Möglichkeiten des Versicherungsschutzes zurückgreifen. Dabei muss darauf geachtet werden, welche Art der Versicherung für welche Schäden am Gebäude aufkommen muss. Die Gebäudeversicherung ist in der Regel bei Schäden an Dach, Fassade oder Fenstern und daraus resultierenden Folgeschäden eintrittspflichtig. Hat das Unwetter auch Schäden an Inventar oder Haushaltsgeräten hinterlassen, ist das in der Regel ein Fall für die Hausratsversicherung.
Gebäude- und Hausratsversicherung decken allerdings nicht alle Schäden durch ein Unwetter ab. Gerade bei Überschwemmungen oder Erdrutschen ist zumeist eine Elementarschadensversicherung notwendig.

Rechte gegen Versicherer durchsetzen


Auch wenn die notwendigen Versicherungen vorliegen, kommt es leider immer wieder vor, dass sich die Versicherer weigern, die Kosten vollständig oder auch nur teilweise zu übernehmen. „Davon sollten sich die Versicherungsnehmer nicht abschrecken lassen. Sie sollten den entstandenen Schaden gut dokumentieren und ihre Rechte gegen den Versicherer durchsetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


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