Schadenersatz-Forderungen von Aurora Photos Ltd. durch die Image Law Rechtsanwälte | Bild-Verwendung
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Der Forderungsinhaber
Wegen Urheberrechtsverstößen lässt derzeit die Aurora Photos Ltd. aus Portland, Maine, USA Schadenersatzforderungen verschicken. Dabei wird das Unternehmen von der Hamburger Kanzlei Image Law vertreten.
Der Vorwurf
Der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß soll konkret in der Verwendung eines Lichtbildes ohne entsprechende Erlaubnis auf geschäftlichen Websites liegen.
Die Forderung
Da es sich nicht um eine Abmahnung handelt, wird auch keine Unterlassungserklärung gefordert, sondern Schadenersatz in – je nach Nutzungsdauer des Bildes – unterschiedlicher Höhe. Die Schadenersatzhöhe wird anhand einer Lizenzanalogie berechnet, wobei ein 100%iger Aufschlag wegen Nichtnennung des Urhebers hinzukommt.
Unsere Einschätzung
Die Berechnung von Schadenersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen erfolgt üblicherweise über die Lizenzanalogie. Dafür wird ausgehend von einem fiktiven Lizenzvertrag eine fiktive Lizenzgebühr berechnet. Zur Bestimmung der fiktiven Lizenzgebühr dienen die tatsächlichen Lizenzsätze des Urheberrechtsinhabers oder ein Mittelwert aus ähnlichen Verträgen.
Außerdem droht weiter die Gefahr, dass zukünftig abgemahnt wird, da die Abmahnung nicht aufgrund der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen ist.
Unser Rat
Die Schadenersatzhöhe sollte anwaltlich überprüft werden. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob die im Wege der Lizenzanalogie herangezogenen Lizenzgebühren auch tatsächlich von der Aurora Photos Ltd. verwendet werden oder nach Verhandlungen regelmäßig geringere Preise zu zahlen sind. Erforderlich ist auch eine Sicherstellung, dass künftig keine Abmahnung von dem Unternehmen erwartet werden muss. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen Ihren individuellen Fall umfassend.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:
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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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