Schadensersatz nach einem Unfall - Was ist zu tun?

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Sie sind mit einem Kraftfahrzeug (Auto oder Motorrad), mit einem Fahrrad oder als Fußgänger Betroffener eines Unfalls? Ihnen stehen daher Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger sowie dessen etwaige Versicherung zu.

Was ist zu tun? – Zuerst zum Anwalt!

Nach einem Unfall ist rasch eine Reihe von Entscheidungen zu treffen. Oft melden sich Versicherer sehr schnell. Dabei geht es den Versicherern natürlich nicht darum, Ihre Schadensersatzansprüche bestmöglich zu regulieren, sondern die Kosten des Schadensfalls möglichst gering zu halten.

Sie sollten sich daher nach einem Unfall stets zuerst an einen Rechtsanwalt wenden und sich hinsichtlich Ihrer Ansprüche informieren, ehe die Versicherung kontaktiert wird. Diese sollte ferner das Schadensgutachten ebenfalls erst erhalten, nachdem geklärt ist, wie es sich auswirkt, sofern Ihrerseits das Fahrzeug repariert, verkauft oder im beschädigten Zustand weiterbenutzt wird. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt im Regelfall die Versicherung.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

Alles oder nichts oder zumindest einen Teil? Wer eine Mitschuld am Unfall trägt, bekommt nur einen Teil seines Schadens erstattet. Der Unfallhergang muss im Detail geklärt werden, damit für Sie eine möglichst gute Haftungsquote durchgesetzt werden kann. Gegebenenfalls sind Zeugen zu ermitteln. Stets ist es erforderlich, die amtliche Ermittlungsakte (sofern vorhanden) anzufordern und auszuwerten. Sofern Sie Insasse im PKW waren und sich angeschnallt haben, erhalten Sie vollen Schadensersatz.

Sofern Sie verletzt wurden, stehen Ihnen neben dem Sachschaden Schmerzensgeld sowie ggf. auch die Erstattung Ihres Verdienstschadens, des Haushaltführungsschadens sowie der entgehenden Eigenleistungen zu.

Fahrtkosten naher Angehöriger zu Besuchen im Krankenhaus werden in der Regel ebenfalls erstattet.

In bestimmten Situationen muss der Schädiger auch Heilbehandlungskosten erstatten, die vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse nicht umfasst sind. Hierzu gehören z. B. komplexe Zahnbehandlungen sowie kosmetische Operationen, hier insbesondere Narbenkorrekturen.

Die wichtigsten Schadenspositionen sind somit:

  • Schmerzensgeld
  • Sachschaden (Kfz-Schaden, Gutachterkosten, Abschlepp- und Standkosten des Fahrzeuges, Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall)
  • Verdienstschaden
  • Haushaltführungsschaden
  • entgehende Eigenleistungen
  • Fahrtkosten (auch diejenigen naher Angehöriger)
  • Heilbehandlungskosten

Details zu den einzelnen Schadenspositionen finden Sie in unseren weiteren Beiträgen zu den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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