Schadensregulierung nach Verkehrsunfall – wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?

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Wird durch einen Verkehrsunfall ein Pkw beschädigt oder ein Mensch verletzt, ist der Geschädigte oft auf eine schnelle Schadensregulierung angewiesen. Das Auto muss rasch repariert werden, damit es wieder zur Verfügung steht. Auch Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall sollten zeitnah gezahlt werden.

Allerdings kommt es regelmäßig vor, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung nur zögerlich Zahlungen leistet. Dies wird häufig damit begründet, dass noch Ermittlungen erforderlich seien oder die angemeldeten Ansprüche geprüft werden müssten.

Solche Verzögerungen müssen nicht in jedem Falle akzeptiert werden.

Deutsche Gerichte billigen den Kfz-Haftpflichtversicherern eine angemessene Überprüfungszeit zu. Diese beträgt bei durchschnittlichen Fällen vier bis sechs Wochen. Die Frist beginnt mit der konkreten Bezifferung der Schadenshöhe (z. B. durch Vorlage der Reparaturrechnung).

Lässt sich die Versicherung ohne nachvollziehbaren Grund deutlich mehr Zeit, kann Klage eingereicht werden. Die Kosten des Gerichtsverfahrens hat die Versicherung zu tragen (wenn die Ansprüche des Geschädigten berechtigt waren).

Es kommt häufig vor, dass sich die Versicherung nach Zustellung der Klage dazu entscheidet, den Prozess nicht zu führen. In diesen Fällen wird dann – recht zügig – der eingeklagte Schaden bezahlt, ohne dass ein langes Gerichtsverfahren erforderlich wäre. Die Versicherung übernimmt dann neben dem Schaden auch die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings lässt sich im Vorfeld nur schwer abschätzen, ob die Versicherung nach Zustellung der Klage „einknickt“.

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