Scheidung mit einem serbischen Staatsbürger

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Frage ist sehr häufig: "Ich bin deutscher Staatsbürger und mit einem serbischen Staatsbürger verheiratet. Können wir uns in Serbien scheiden lassen? "Aus diesem Grund befasst sich dieser Text mit der Scheidung in Serbien und zeigt, welche Möglichkeiten und Bedingungen für eine Scheidung in Serbien bestehen.

 

In Serbien kann eine Ehe auf zwei Arten geschieden werden - durch Vereinbarung der Ehegatten oder durch eine Scheidungsklage.

 

1. Welches staatliche Gericht wird für die Scheidung einer gemischten Ehe zuständig sein, von der nur ein Ehepartner die serbische Staatsbürgerschaft besitzt?

 

Die serbischen Vorschriften sehen die Zuständigkeit des serbischen Scheidungsgerichts vor, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

 

  • Der Angeklagte im Scheidungsverfahren hat einen Wohnsitz in Serbien;
  • Der Staatsanwalt ist serbischer Staatsbürger und wohnt in Serbien;
  • Die Ehegatten hatten ihren letzten Wohnsitz in Serbien, und der Kläger (ausländischer Staatsbürger) hatte zum Zeitpunkt der Klageerhebung einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in Serbien;
  • Der Kläger ist serbischer Staatsbürger, und das Recht des Staates, dessen Gericht zuständig wäre, sieht die Einführung der Scheidung nicht vor (diese Bedingung ist für Deutschland, Österreich, die Schweiz und die meisten modernen Länder nicht erfüllt);

 

Bei Ehestreitigkeiten gibt es keine Möglichkeit, sich auf die Zuständigkeit des inländischen Gerichts zu einigen, was bedeutet, dass die Ehegatten sich nicht darauf einigen können, dass das Gericht unseres Staates zuständig ist, wenn eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.

 

2. Welches Recht wird anwendbar sein, d.h. welches Recht wird angewendet, damit eine solche Ehe geschieden werden kann?

 

Da die Scheidung eine Statusfrage der Ehegatten ist, gelten zunächst das kumulative und serbische Recht sowie das ausländische Recht, d.h. das Recht des Staates des ausländischen Bürgers, mit dem die Ehe geschieden wird. Wenn unser Bürger neben der serbischen Staatsbürgerschaft auch die Staatsbürgerschaft seines baldigen Ex-Ehegatten besitzt, wird als Recht der gemeinsamen Staatsbürgerschaft nicht nur ausländisches Recht, sondern natürlich auch das Recht des Staates des ausländischen Bürgers, mit dem die Ehe geschieden wird, angewendet. Die Anwendung ausländischen Rechts erfolgt in erster Linie so, dass die Scheidung im Land des ausländischen Staatsbürgers anerkannt würde, wenn in diesem Land strengere Bedingungen für die Scheidung vorgesehen sind.

 

 

3. Wie Kindergeld funktioniert (Unterhaltszahlungen)?

 

Wenn das serbische Gericht für die Scheidung der Ehegatten zuständig ist, wird es auch für die Entscheidung über den Unterhalt ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder zuständig sein. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes, nach seinem Alter, seinem Gesundheitszustand, dem ihm zur Verfügung stehenden Vermögen und den Möglichkeiten der Eltern (Gehalt, persönliche Bedürfnisse, Unterhaltspflicht für andere Personen (). Er darf in der Regel nicht weniger als 15 % und nicht mehr als 50 % des gesamten ständigen monatlichen Einkommens eines Elternteils, der die Unterhaltspflicht erfüllt, abzüglich Steuern und Beiträge für die obligatorische Sozialversicherung, betragen.

 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das von Serbien ratifizierte Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erwähnen, das einen Mechanismus einführt, der die Erfüllung der Unterhaltspflicht ermöglichen und erleichtern soll, wenn sich der Geber und der Empfänger in verschiedenen Ländern befinden.

 

Mit diesem Text haben wir die Frage der Scheidung zwischen einem ausländischen und einem serbischen Staatsbürger abgerundet und die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen der Mandanten beantwortet. Obwohl man davon ausgeht, dass eine solche Scheidung ein recht kompliziertes Verfahren ist, muss es, wie wir sehen, nicht immer so sein, insbesondere wenn die Scheidung der Zuständigkeit eines serbischen Gerichts unterliegt und sich das im Scheidungsverfahren angewandte ausländische Recht mit serbischem Recht nicht wesentlich vom serbischen Recht unterscheidet.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Foto(s): M.Law


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Valentina Stankovic geb. Momcilovic LL.M. Freiburg

Beiträge zum Thema