Schufa Holding AG löscht Negativeinträge nach außergerichtlicher Schuldenbereinigung

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Schon wieder ein Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin gegen negative Einträge bei der Schufa Holding AG. Diesmal ging es um insgesamt vier sogenannte Alteinträge aus dem Jahr 2016 sowie 2021. Hintergrund dieser geballten Meldungen war, dass der Betroffene im Jahr 2015 in wirtschaftliche Zahlungsschwierigkeiten geraten war.

Sechs Jahre Schuldenbereinigungsplan und danach drei Jahre in der Schufa?

Als der Betroffene aus der Gegend um Hanau (Hessen) im Jahr 2015 in Zahlungsschwierigkeiten geriet, bemühte er sich umgehend um ein Schuldenbereinigungsverfahren. Der dazugehörige Schuldenbereinigungsplan wurde von dem derzeit tätigen Rechtsanwalt des Betroffenen erstellt und auch von seinen Gläubigern angenommen.

Seither hatte der Betroffene über insgesamt 72 Monate hinweg regelmäßig seine Raten bezahlt, sodass die Forderungen nun seit einigen Monaten als erledigt galten. Dennoch sollte der Betroffene noch bis ins Jahr 2025 als unzuverlässiger Schuldner gelten und das obwohl er seine Zahlungsverpflichtungen seit dem Jahr 2016 vollumfänglich, so wie mit den Gläubigern vereinbart, eingehalten hatte.

Da dem Betroffenen diese Einschätzung erhebliche Probleme bereitete, meldete er sich in der Kanzlei AdvoAdvice, um mithilfe der dort tätigen Rechtsanwälte und Schufa-Experten eine vorzeitige Löschung der Negativeinträge zu erreichen.

Vorzeitige Löschung durch AdvoAdvice erreicht

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser kontaktierte Ende September 2022 die Schufa Holding AG, um diese zur Löschung der Einträge aufzufordern. Den Anspruch auf Löschung begründete der Schufa-Experte insbesondere damit, dass der Sinn und Zweck eines Auskunfteiensystems in einer weiteren Speicherung der Daten bei der Schufa Holding AG nicht gegeben ist. Das Auskunfteiensystem soll eigentlich über eine bestehende Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit informieren. Da der Betroffene seine Raten jedoch über sechs Jahre vereinbarungsmäßig zahlte, könne ein Rückschluss auf eine Bonitätsschwierigkeit nicht mehr gezogen werden, argumentierte Anwalt Rohrmoser gegenüber der Schufa Holding AG.

Die Schufa Holding AG reagierte mit Schreiben vom 25.10.2022 und teilte mit, dass ein Eintrag der Bank Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe GmbH ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung gebracht worden sei.

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser musste daher noch einmal mit einem Schrieben vom 02.11.2022 nachlegen und forderte darin auch die Löschung von drei weiteren Einträgen der Hoist Finance AB.

Nachdem der Sachverhalt daraufhin von der Schufa Holding AG abermals geprüft wurde, konnte schlussendlich auch die Löschung der verbliebenen Negativeinträge erzielt werden.

Eine Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten lehnte die Schufa Holding AG mit de Begründung ab, dass die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung von Löschungs- oder Sperrungsansprüchen ihr gegenüber grundsätzlich nicht erforderlich sei, da die Schufa die Verbraucher selber auf der Auskunft, aber auch in der Verbraucherinformation auf ihre Rechte hinweise. Mit der Aufklärung mache die Schufa deutlich, nicht von vornherein etwa bestehende Ansprüche abwehren zu wollen. Damit sei aber zu deren Durchsetzung die Beauftragung eines Anwalts gerade nicht erforderlich.

Ein höchst zweifelhafte Begründung zur Abwehr von Forderungen von Verbrauchern, die den Betroffenen allerdings nicht zu sehr stören müsste, da seine glücklicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bis auf eine geringe Selbstbeteiligung von 150 Euro übernahm.

Hilfe von Expertenteam für zum Erfolg

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB konnte wieder einmal einem Betroffenen nach erfolgreicher Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens behilflich sein, die bei ihm noch vorhandenen Negativeinträge in seinem Datenbestand bei der Schufa Holding AG vorzeitig zur Löschung zu bringen.

Haben auch Sie erfolgreich eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchlaufen und sind danach noch Forderungen als erledigte Forderungen im Datenbestand der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei gespeichert? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.

Foto(s): AdvoAdvice

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