Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Amex

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In der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich im Februar 2023 ein Unternehmer, der über massive Probleme aufgrund eines unberechtigten Schufa Negativeintrags klagte. So wurden ihm etliche private sowie geschäftliche Kreditkarten und Kontokorrentkredite gesperrt und teilweise auch Gemeinschaftskonten aufgekündigt.

Wie kam es zu dem Negativeintrag?

Der Betroffene hatte für sein Unternehmen eine Business-Kreditkarte mit der American Express Europe S.A. abgeschlossen, sodass dahingehend schon eine lange Vertragsbeziehung bestand. An die hinterlegte Adresse des Unternehmens, die überwiegend für Marketingausgaben genutzt wurde, wurden die monatlichen Rechnungsabschlüsse versandt. So auch am 27.09.2022 über ca. 87.000 Euro sowie am 27.10.2022 über ca. 187.000 Euro. Die Zahlung über 87.000 Euro war in dem zweiten Auszug noch als „Zahlung/Überweisung erhalten“ vermerkt.

In der Monatsrechnung vom 27.11.2022 wurden sodann zwei retournierte Lastschriften zu den Beträgen hinterlegt. Jedoch hieß es in der Monatsrechnung von Dezember wieder, dass die Zahlung erhalten wurde.

Ohne weitere Vorwarnung wurde dem Unternehmer daraufhin am 05.01.2023 die außerordentliche und fristlose Kündigung des Kartenvertrages ausgesprochen.

Jegliche Versuche des Betroffenen mit der American Express Europe S.A. Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, scheiterten. Zu allem Überfluss erhielt der Betroffene Ende Januar auch noch einen Anruf seiner Hausbank, mit der Information, dass es nunmehr einen negativen Schufa-Eintrag zu seiner Person geben würde. Dieser sei wohl am selben Tag veranlasst worden, an welche die Forderung als Gutschrift vermerkt wurde.

Aufgrund der massiven Probleme, die aus dem Negativeintrag für den Unternehmer resultierten, suchte sich der Betroffene Hilfe bei den Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin, da die Folgen weiterer Fälligstellungen von Forderungen schlimme Folgen gehabt hätten (sog. Kartenhauseffekt).

Wie konnte eine Löschung des Eintrages erreicht werden?

Der für den Betroffenen tätige Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser, nahm zunächst mit Schreiben vom 07.02.2023 Kontakt mit der AMEX auf. In diesem forderte er die AMEX zum Widerruf des Negativeintrags auf. 

Den Anspruch auf Widerruf begründet der Schufa Experte aus Berlin zum einem mit dem Mangel an Mahnschreiben und der Ahnungslosigkeit des Betroffenen als Privatperson über eine etwaige Datenübermittlung an die Schufa.

Zum anderen handelte es sich offensichtlich um eine geschäftliche Kreditkarte, für die daher die Firma des Betroffenen und nicht der Betroffene als Privatperson hätte einstehen müssen. 

Zuletzt wurde die Forderung zeitgleich mit der Veranlassung des Schufa-Eintrages als Gutschrift vermerkt. Auch dies verdeutlicht, dass es zu einem Eintrag gar nicht erst hätte kommen dürfen, denn weder der betroffene Kunde als Privatperson noch dessen Firma waren zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig. Laut Schufa Experten Dr. Rohrmoser lassen diese Aspekte die Berechtigung der Meldung bereits entfallen.

Parallel kontaktierte Dr. Rohrmoser ebenfalls die Schufa Holding AG, um diese so direkt zur Löschung des Negativeintrags aufzufordern.

Die AMEX  bat einige Male um Geduld zur Bearbeitung des Sachverhalts und kam zu keiner zeitnahen Löschentscheidung. Die Schufa Holding AG hingegen antwortete bereits mit Schreiben vom 24.02.2023. Sie teilte mit, dass sie die Daten zu dem Vorgang der AMEX nach Prüfung und ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht gelöscht habe.

Ein großer Erfolg für Anwalt Rohrmoser und sein Team, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Wochen nach Auftragserteilung erreicht werden könnte. 

Die AMEX hingegen blieb weiterhin der Ansicht, dass der Negativeintrag rechtmäßig wäre. HIer muss  sich der Betroffene nun überlegen, ob er gegen die AMEX nunmehr Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des bei seinen Vertragspartnern eingetretenen Reputationsverlustes geltend machen will.  

Fazit

Leider gibt es immer wieder Probleme mit sog. Firmenkreditkarten, wenn bei diesen ein Zahlungsverzug eintritt. Dies führt dann oftmals ohne das Wissen der betroffenen Karteninhaber zu einem negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG. 

Da in der Abwicklung aber oftmals Fehler auftreten und die Betroffenen nicht hinreichend vor einem Negativeintrag informiert und gemahnt werden, besteht oftmals die Möglichkeit, eine Löschung durch die Schufa Holding AG oder einen Widerruf durch das eintragende Kreditkartenunternehmen zu erreichen. 

Lassen Sie sich daher nicht von Ihrem Kreditkartenanbieter mit der Ausrede abspeisen, dass man gegen einen Schufa-Eintrag nichts ausrichten könne und dass man nur durch Zahlung und drei Jahre Wartezeit wieder zu einer sauberen Auskunft und einem vernünftigen Scoring kommen könne. 

Die Experten aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin fehlen Ihnen bei Problemen mit Schufa-Einträgen von Kreditkartenunternehmen, Banken oder Inkasso-Firmen und stehen Ihnen mit fairem Rechtsrat im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung gerne per Telefon unter 030 921 000 40 oder per Email unter info@advoadvice.de zur Verfügung. 

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Foto(s): AdvoAdvice

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