Schufa-Holding AG löscht Negativeintrag der Novum Bank

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In der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich Anfang Juni diesen Jahres ein Zeitsoldat aus Köln, der aufgrund eines Micro-Kredits aus dem Jahr 2018 einen Negativvermerk in der Schufa-Holding AG erhielt. Der Eintrag wurde jedoch erst 4 Jahre später (Anfang 2022) durch die Novum Bank Ltd. vorgenommen. 

Da er davon ausging, dass der Eintrag rechtwidrig war, kontaktierte der Betroffene die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die er zuvor als Experten für dieses Thema in Internet gefunden hatte, um eine Löschung des Eintrages zu erreichen. 

Wie kam es zu dem Eintrag?

Die Novum Bank hatte am 25.03.2022 einen negativen Schufa-Eintrag zu Lasten des Betroffenen vorgenommen.

Hintergrund für diesen Eintrag war ein sogenannter Micro-Kredit.  Dies ist ein meist dreistelliger Kreditbetrag, der über eine kurze Laufzeit von wenigen Monaten gegen eine hohe Verzinsung zur Verfügung gestellt wird. 

Da der Betroffene jedoch als Zeitsoldat tätig ist, zog er in den letzten Jahren mehrfach um, sodass ihm keine Mahn- oder Kündigungsschreiben der Novum Bank Ltd. zugestellt wurden. Nachforschungen bei der Schufa Holding AG ergaben, dass der Betroffene angeblich an drei unterschiedlichen Daten von der Gegenseite Mahnschreiben erhalten haben sollte,,

Die Novum Bank Ltd. hatte daraufhin im März 2022 den Eintrag bei der Schufa Holding AG eingemeldet. Da der Betroffene jedoch nicht unberechtigt vier Jahre nach Abschluss des Micro-Kredits negativ in der Schufa vermerkt bleiben wollte, wandte er sich an die Kanzlei AdvoAdvice.

Eintrag erfolgreich gelöscht

Der zuständige Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Dr. Raphael Rohrmoser verfasste ein Schreiben an die Novum Bank Ltd.,  in welchem er diese zum Widerruf des Eintrages aufforderte. Begründet wurde der Widerrufsanspruch damit, dass dem Betroffenen weder Kündigungs- noch Mahnschreiben zugegangen waren und auch eine Warnung des Betroffenen somit vor einem Eintrag nicht erfolgt war.

Das Schriftstück wurde Mitte Juli 2022 versandt. Eine inhaltliche Antwort der Novum Bank Ltd. (Cashper) erhielten die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice bis heute nicht.

Daher wandte sich Dr. Rohrmoser mit Schreiben vom 23.08.2022 diesmal an die Schufa Holding AG selbst, um diese zur Löschung des Negativeintrages aufzufordern. Diese bestritt zunächst weiterhin die Rechtswidrigkeit des Eintrages, da dem Betroffenen ausreichend Mahnungen zugegangen wären und die Übermittlung der Daten an den Schufa-Datenbestand somit rechtmäßig sei.

Hier setzte Anwalt Dr. Rohrmoser erneut nach und wies darauf hin, dass die Mahnungen bereits aus dem Jahr 2018 stammten, der Negativeintrag jedoch erst 2022 vorgenommen wurde. Nach Rechtsprechung einiger Gerichte kann sich jedoch nicht auf Mahnungen berufen werden, die bereits eine längere Zeit in der Vergangenheit liegen.

Erst auf dieses Schreiben hin teilte die Schufa Holding AG am 05.10.2022 mit, dass der Eintrag gelöscht wurde.

Eine weitere Aufforderung zur Kostenübernahme ließ die Novum Bank Ltd. ebenfalls bisher seit Oktober 2022 unbeantwortet. Guter Kundenservice sieht sicherlich anders aus. 

Fazit

In den letzten Monaten kommt es leider immer wieder zu Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG nach sogenannten Mikro-Krediten. Zu nennen sind hier vor allem folgende Anbieter:

  • Vexcash
  • Novum Bank Ltd. (Cashper)
  • Ferratum Bank
  • Multitude Bank

Hier konnten die Anwälte der Kanzlei AdvoAdvice bereits mehreren Betroffenen helfen. 

Haben auch Sie einen negativen Eintrag nach einem Mikro-Kredit von Vexcash, Novum Bank, Ferratum Bank oder Multitude Bank erhalten, dann zögern Sie nicht und lassen Sie die Rechtmäßigkeit des Eintrags von erfahrenen Anwälten mit Expertise im Datenschutzrecht sowie im Bankrecht (Stichwort: Mikro-Kredit) prüfen.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte steht Betroffenen gerne für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030 921 000 40 zur Verfügung. Eine Anfrage per Email richten Sie bitte an info@advoadvice.de. 

Foto(s): AdvoAdvice


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