Schuldenbereinigungsplan vom Rechtsanwalt: Voraussetzung für die Einleitung eines ​Verbraucherinsolvenzverfahrens?!

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Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren als Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist eine wichtige vorinsolvenzliche Maßnahme, die im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens verpflichtend ist. 

Ziel dieses Verfahrens ist es, eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu erreichen, bevor der formelle Weg der Insolvenz beschritten wird.

Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es für Schuldner verpflichtend, vor Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu unternehmen.

Daher ist es grundlegende Voraussetzung, sich über den Ablauf dieses Verfahrens bewusst zu sein.

Über den nachfolgenden Artikel sollen Ihnen die wichtigsten Stationen und der Ablauf eines solchen Verfahrens aufgezeigt werden.


Beteiligte des Außergerichtlichen Schuldenbereinigungs-verfahrens

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist ein komplexer Prozess, an dem verschiedene Parteien beteiligt sind. Jede dieser Parteien spielt eine spezifische Rolle im Verfahren.

Wesentliche Beteiligte:

  1. Schuldner: Der Schuldner ist die zentrale Figur im Schuldenbereinigungsverfahren. Er ist die Person, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und versucht, eine Einigung mit seinen Gläubigern zu erreichen, um ein formelles Insolvenzverfahren zu vermeiden.
  2. GläubigerDie Gläubiger sind die Parteien, denen der Schuldner Geld schuldet. Für einen erfolgreichen Einigungsversuch müssen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen. Dies schließt alle Arten von Gläubigern ein, egal wie groß oder klein ihre jeweiligen Forderungen sind.
  3. Berater oder Schuldnerberatungsstelle: Der Schuldner kann sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem spezialisierten Berater (wie einem Rechtsanwalt oder einem zertifizierten Schuldnerberater) unterstützen lassen. Diese Experten helfen bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans und führen Verhandlungen mit den Gläubigern.
  4. Geeignete Person oder Stelle zur Bescheinigung des Einigungsversuchs: Eine zentrale Rolle im Prozess spielt die geeignete Person oder Stelle, die den Einigungsversuch bescheinigt. Diese Bestätigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens und dient als Nachweis, dass ein ernsthafter Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung unternommen wurde.
  5. Insolvenzgericht (im Falle des Scheiterns): Obwohl das Gericht nicht direkt am außergerichtlichen Verfahren beteiligt ist, wird es relevant, wenn der Schuldenbereinigungsplan scheitert und der Schuldner ein formelles Insolvenzverfahren beantragen muss.

In diesem Prozess ist die Einbeziehung aller Gläubiger entscheidend, da der Plan nur gegenüber den einbezogenen Gläubigern wirksam ist. Der Schuldner kann zwar bestimmte Gläubiger bevorzugen, dies muss jedoch im Plan offengelegt werden. Vorverhandlungen mit Hauptgläubigern sind nich unüblich, um die Chancen auf eine Einigung zu erhöhen.


Inhalt des Vergleichsangebots im Außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

Der Inhalt des Vergleichsangebots, das der Schuldner seinen Gläubigern im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens unterbreitet, ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Verfahrens.

Wesentliche Elemente des Vergleichsangebots:

ForderungsaufstellungenZu Beginn des Verfahrens sollte der Schuldner seine Gläubiger auffordern, ihm aktuelle Forderungsaufstellungen zu übersenden. Diese sollten Hauptforderung, Zinsen und Kosten detailliert auflisten.

Grundsatz der Privatautonomie: Der Schuldner hat das Recht, den Gläubigern jede Regelung vorzuschlagen, die zur Regulierung seiner Verbindlichkeiten dienlich ist. Dies beinhaltet die Freiheit, die Gläubiger unterschiedlich zu behandeln, was eine Differenzierung oder Gruppierung der Gläubiger nach verschiedenen Kriterien ermöglicht.

Planinhalte in der Praxis: Häufig beinhalten die Pläne Angebote zu monatlichen Ratenzahlungen, die sich nach dem pfändbaren Einkommen des Schuldners richten. In Fällen, in denen kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, kann dies zu sogenannten Nullplänen führen, bei denen der Schuldner monatliche Zahlungen von 0 € anbietet.

Zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten: Der Schuldner kann die Einigungsbereitschaft der Gläubiger auch durch Angebote von Raten oberhalb seines pfändbaren Einkommens, Einmalzahlungen aus Drittmitteln, oder die Anpassung der Laufzeit des Plans erhöhen.

Weitere typische Inhalte: Neben Regelungen zu Höhe und Terminen von Zahlungen können auch Anpassungsklauseln für das pfändbare Einkommen, Regelungen betreffend Sicherungsrechte von Gläubigern, das Fortbestehen oder Nichtfortbestehen einer Mithaftung Dritter, Auskunftsrechte der Gläubiger, Erwerbsobliegenheiten des Schuldners, sowie Regelungen betreffend existierender Vollstreckungstitel und deren Herausgabe nach Erfüllung des Plans Teil des Vergleichsangebots sein.

Anerkenntnis von Forderungen: Es sollte klar sein, dass die Aufnahme einer Forderung in den Plan kein Anerkenntnis dieser Forderung darstellt. Dies ist wichtig für den Fall, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und die ursprünglichen Gläubigerforderungen wieder zum Tragen kommen.

Der Inhalt des Vergleichsangebots muss sorgfältig überlegt und ausgearbeitet werden, da er maßgeblich über den Erfolg des außergerichtlichen Einigungsversuchs entscheidet. Es ist wichtig, dass das Angebot realistisch ist und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.


Bescheinigung der Durchführung des Einigungsversuchs durch geeignete Person oder Stelle

Im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist die Bescheinigung über die Durchführung des Einigungsversuchs ein zentraler Aspekt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass der Schuldner versucht hat, außergerichtlich eine Einigung mit seinen Gläubigern zu erzielen.

Wesentliche Aspekte der Bescheinigung:

  1. Rechtliche Grundlage: Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es eine Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Verbraucherinsolvenzantrag, dass der Schuldner eine solche Bescheinigung vorlegt. Sie muss von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt sein.
  2. Geeignete Personen oder Stellen: Als geeignete Personen gelten in der Regel Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare. Geeignete Stellen sind häufig Einrichtungen in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft oder gemeinnützige Vereine, die als Schuldnerberatungsstellen anerkannt sind.
  3. Inhalt der Bescheinigung: Die Bescheinigung muss auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausgestellt werden. Sie soll belegen, dass innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag ein erfolgloser Versuch einer Schuldenbereinigung unternommen wurde.
  4. Formelle Voraussetzungen: Die Bescheinigung ist Teil des amtlichen Vordrucks für den Verbraucherinsolvenzantrag. Sie attestiert nicht nur die Durchführung, sondern auch die Ernsthaftigkeit des Einigungsversuchs sowie die Einhaltung weiterer formeller Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
  5. Persönliche Beratung: Die Beratung sollte idealerweise persönlich erfolgen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Es besteht allerdings Diskussion darüber, ob Beratungen mittels moderner Kommunikationsmittel wie Videotelefonie diesen Anforderungen ebenfalls entsprechen können.
  6. Bedeutung für das Insolvenzverfahren: Diese Bescheinigung ist entscheidend für die Zulässigkeit des Verbraucherinsolvenzantrags. Sie dokumentiert, dass der Schuldner alle notwendigen Schritte unternommen hat, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Die Bescheinigung spielt eine wichtige Rolle im Schuldenbereinigungsprozess, da sie die Bemühungen des Schuldners um eine außergerichtliche Lösung belegt und die Grundlage für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bildet, sollte der außergerichtliche Einigungsversuch scheitern.

Persönliche Beratung und eingehende Prüfung im Außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

Im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist die persönliche Beratung und eingehende Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners ein entscheidender Schritt. Dieser Prozess dient dazu, eine fundierte Grundlage für den Schuldenbereinigungsplan zu schaffen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Wesentliche Aspekte der Beratung und Prüfung:

  1. Rolle der Beratung: Die Beratung, die idealerweise durch eine geeignete Person oder Stelle erfolgt, soll sicherstellen, dass der Schuldner über alle Optionen und Konsequenzen informiert ist. Sie beinhaltet eine umfassende Betrachtung der finanziellen Situation des Schuldners, inklusive Einkommen, Schulden, Ausgaben und Vermögen.
  2. Durchführung der Prüfung: Die eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ist notwendig, um einen realistischen und umsetzbaren Schuldenbereinigungsplan zu entwickeln. Dies umfasst die Analyse von Einkommensquellen, laufenden Verpflichtungen, Vermögenswerten und anderen relevanten finanziellen Aspekten.
  3. Interaktion und Kommunikation: Während der Beratung sollte eine Interaktion zwischen dem Berater und dem Schuldner stattfinden, um eine individuelle und auf die Bedürfnisse des Schuldners zugeschnittene Beratung zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Möglichkeit für den Schuldner, Fragen zu stellen und Bedenken zu äußern.
  4. Qualifikation der beratenden Person: Die Beratung sollte von einer Person durchgeführt werden, die gemäß § 305 InsO als geeignet anerkannt ist. Dies kann ein Rechtsanwalt, ein zertifizierter Schuldnerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle sein.
  5. Format der Beratung: Es gibt Diskussionen darüber, ob die Beratung persönlich, im Sinne einer physischen Anwesenheit, erfolgen muss oder ob Beratungen über moderne Kommunikationsmittel wie Videotelefonie ebenfalls den Anforderungen entsprechen. Grundsätzlich sollte die Beratung jedoch eine Form haben, die eine angemessene Interaktion und ein tiefgehendes Verständnis der Situation des Schuldners ermöglicht. Moderne Telekommunikationsmittel wie Zoom etc. gewährleisten dies durchaus.
  6. Bedeutung der eingehenden Prüfung: Eine sorgfältige und eingehende Prüfung ist essenziell, um sicherzustellen, dass der Schuldenbereinigungsplan realistisch und umsetzbar ist. Dies beugt der Gefahr vor, dass der Schuldner einen Plan erstellt, der nicht seinen tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten entspricht.

Die persönliche Beratung und eingehende Prüfung bilden somit das Fundament für einen erfolgreichen Schuldenbereinigungsplan, indem sie sicherstellen, dass der Plan auf einer realistischen Einschätzung der finanziellen Situation des Schuldners basiert und alle relevanten Informationen berücksichtigt werden.


Annahme des Plans im Außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

Die Annahme des Plans im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Schuldenregulierung. Dieser Abschnitt des Verfahrens beinhaltet spezifische Anforderungen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine erfolgreiche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erzielen.

Wesentliche Aspekte der Planannahme:

  1. Zustimmung aller Gläubiger: Für die Annahme des Plans ist die ausdrückliche Zustimmung aller beteiligten Gläubiger erforderlich. Anders als im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gibt es keine Möglichkeit, eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen oder die Zustimmung obstruierender Gläubiger zu ersetzen.
  2. Rechtliche Wirkung eines angenommenen Plans: Ein angenommener Plan hat die Wirkung eines Vergleichs gemäß § 779 Abs. 1 BGB. Allerdings entfaltet der Plan mangels gerichtlicher Beteiligung keine Titelwirkung. Das bedeutet, dass Gläubiger im Falle der Nichterfüllung des Plans durch den Schuldner ein Mahn- oder Klageverfahren einleiten müssen, um die ihnen zustehenden Zahlungen zwangsweise beizutreiben.
  3. Wichtigkeit der Einbeziehung aller Gläubiger: Der Plan wirkt nur für diejenigen Gläubiger, die an ihm beteiligt sind. Übersehene oder später hinzutretende Gläubiger können ihre Forderungen weiterhin unbeschränkt gegen den Schuldner geltend machen.
  4. Verfall- oder Wiederauflebensklauseln: Aus der Sicht der Gläubiger ist es ratsam, in den Plan Verfall- oder Wiederauflebensklauseln aufzunehmen. Diese Klauseln sehen vor, dass die Gläubiger ihre ursprünglichen Forderungen wieder geltend machen können, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem Plan nicht nachkommt.
  5. Praktische Umsetzung: Die praktische Umsetzung der Planannahme erfordert häufig intensive Verhandlungen und Abstimmungen zwischen dem Schuldner und den Gläubigern. Die Erstellung eines für alle Parteien akzeptablen Plans kann komplex sein, insbesondere wenn die finanziellen Mittel des Schuldners begrenzt sind.
  6. Zeitrahmen: Nach dem Scheitern des Einigungsversuchs darf zwischen diesem und der Antragstellung für das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht mehr als sechs Monate vergangen sein. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Ablehnung des Vorschlags durch einen Gläubiger oder mit Ablauf der vom Schuldner gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Plan.

Die Annahme des Plans ist ein kritischer Moment im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Sie erfordert das Einverständnis aller beteiligten Gläubiger und stellt eine Herausforderung dar, die ein hohes Maß an Koordination und Verhandlungsgeschick seitens des Schuldners und seiner Berater erfordert.


Scheitern des Plans im Außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

Das Scheitern des Plans im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren ist ein bedeutsames Ereignis, das den weiteren Verlauf der Schuldenregulierung des Schuldners maßgeblich beeinflusst.

Wesentliche Aspekte des Scheiterns:

  1. Gründe für das Scheitern: Der Plan gilt als gescheitert, wenn er nicht die ausdrückliche Zustimmung aller beteiligten Gläubiger erfährt. Dies bedeutet, dass der Einigungsversuch auch dann als gescheitert gilt, wenn nur ein Gläubiger dem Plan widerspricht, unabhängig von der Größe seiner Forderung oder seinen Motiven.
  2. Folgen des Scheiterns: Nach dem Scheitern des Plans ist der Weg für den Schuldner frei, das Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten. Dies stellt einen wesentlichen Schritt dar, da der Schuldner nun andere rechtliche Wege zur Schuldenregulierung beschreiten muss.
  3. Zeitlicher Rahmen: Zwischen dem Scheitern des Einigungsversuchs und der Antragstellung für das Verbraucherinsolvenzverfahren dürfen gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht mehr als sechs Monate liegen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der letzten Ablehnung des Plans durch einen Gläubiger oder mit Ablauf der vom Schuldner gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Plan.
  4. Schweigen der Gläubiger: Das Schweigen eines Gläubigers gilt im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens als Ablehnung des Plans. Dies stellt eine Besonderheit dar, da in vielen anderen rechtlichen Kontexten Schweigen nicht als Ablehnung gewertet wird.
  5. Praktische Herausforderungen: In der Praxis zeigt sich, dass viele Gläubiger gar keine Stellungnahme zum Plan abgeben und diejenigen, die es tun, sich häufig nicht an die vom Schuldner gesetzte Frist halten. Dies kann die Feststellung des exakten Zeitpunkts des Scheiterns erschweren.
  6. Beginn der Sechsmonatsfrist: Es gibt Diskussionen darüber, wann genau die Sechsmonatsfrist zu laufen beginnt. Eine Auffassung besagt, dass der Lauf der Frist mit dem Eingang der ersten ablehnenden Gläubigerreaktion beim Schuldner oder seinem Berater beginnen sollte. Sollten innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktionen eingehen, kann der Tag des Fristablaufs als Startpunkt der Frist herangezogen werden.

Das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ist ein kritischer Moment im Schuldenregulierungsprozess und markiert oft den Übergang zum formellen Verbraucherinsolvenzverfahren. Es verdeutlicht die Schwierigkeit, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen, und hebt die Bedeutung einer gut durchdachten und realistischen Planung hervor.

Dies kann nur durch einen fachkundigen Rechtsanwalt gewährleistet werden.

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Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney und Canva.

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