Schulplatz abgelehnt; Schulplatzklage

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Was können Sie tun, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid für Ihre Wunschgrundschule erhalten haben? 

Die Enttäuschung sitzt sicher tief, doch nachdem Sie sich erlaubt haben, dieses Gefühl zu fühlen, können und dürfen Sie auch Hoffnung fühlen. Es gibt durchaus gute Chancen, dass es bei dem Ablehnungsbescheid nicht bleiben muss. 

Grundsätzlich ist es wichtig, dass form- und fristgerecht Widerspruch gegen Bescheid eingelegt wird. 

Es gibt grundsätzlich drei potentielle Möglichkeiten, wie Sie den gewünschten Schulplatz für Ihr Kind dennoch erhalten können, sofern Sie Widerspruch eingelegt haben

1. Nachrückverfahren

Es gibt durchaus Situationen in denen nachträglich Schulplätze wieder frei werden. Beispielsweise durch einen Wegzug, Rückstellungen, die Wahl von Privatschulen etc. 

Sofern Plätze nachträglich frei werden, werden diese Schulplätze an die Kinder, deren Eltern Widerspruch eingelegt haben, neu vergeben. In der Regel besteht hierfür schon eine sog. Nachrückerliste. 

Hierfür bräuchten Sie grundsätzlich keinen rechtlichen Beistand.

2. Verfahrensfehler 

Sofern man sich nicht auf das Glück des Nachrückverfahrens verlassen möchte und sein Schicksal bzw. das Schicksal des eigenen Kindes selbst in die Hand nehmen möchte, ist es ratsam, dass Sie sich im Widerspruchsverfahren anwaltlich vertreten lassen. Im Rahmen der umfangreichen Akteneinsicht wird das gesamte Schulaufnahme- und Vergabeverfahren rechtlich überprüft. 

Nicht selten leiden die Akten an sog. Verfahrensfehler. Ein völlig nachvollziehbarer Umstand, denn aufgrund der zahlreichen Unterlagen und der komplexen rechtlichen Vorgaben für ein Vergabeverfahren der Schulplätze, können dem zuständigen Sachbearbeiter/der zuständigen Sachbearbeiterin Fehler unterlaufen. Niemand handelt schließlich stets fehlerfrei. 

Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens werden hierauf zusätzliche Schulplätze geschaffen - sofern das Verwaltungsgericht Berlin den vorgetragenen Fehler anerkennt. 

3. Einigung 

Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen, kann es auch jederzeit zu einer Einigung mit dem zuständigen Schulamt kommen.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf www.schulplatzklage.de


Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem schulrechtlichen Anliegen. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns an schulplatz@grawert.berlin. 





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