Schweigen ist Gold!

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Schweigen ist Gold!

Kurz und bündig - aber effektiv:

Machen Sie als Beschuldigter unbedingt von Ihrem Schweigerecht gebrauch. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger.


Ich bin seit 23 Jahren Strafverteidiger. Immer wieder kommen Mandanten zu mir und teilen mit: "Mir wird eine Straftat vorgeworfen. Ich habe der Polizei aber gleich gesagt, wie es wirklich war!" 


In der Hoffnung, den Vorwurf sogleich entkräften zu können, werden Angaben gemacht, von denen dann weder der Beschuldigte noch sein Verteidiger wieder wegkommen. Dies ist ein großer Fehler, den es unbedingt zu vermeiden gilt. 


Mit Aussagen bei der Polizei verhält es sich so, wie beim Tennisspielen im Dunkeln: Sie sehen nicht, woher die Bälle (hier: die strafrechtlichen Vorwürfe) genau kommen. Um mich aber sachgerecht und effektiv verteidigen zu können, muss ich genau wissen, wer, was, wann und in welchem Zusammenhang gegen mich vorgebracht hat. Dies gelingt nur, indem zunächst über einen Verteidiger Akteneinsicht genommen wird!


Bewahren Sie im Falle einer Beschuldigung, bei einer Durchsuchung oder gar einer vorläufigen Festnahme also unbedingt die Ruhe, machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch und verlangen Sie, unverzüglich mit einem Anwalt sprechen zu dürfen. 


Sofern Sie keinen Anwalt benennen können, so wird in vielen Städten ein anwaltlicher Notdienst angeboten, dessen Nummer der Polizei bekannt ist. Verlangen Sie, den anwaltlichen Notdienst anrufen zu dürfen.


Der Verteidiger wird mit Ihnen Ihre Lage besprechen, Akteneinsicht beantragen und ggf. versuchen, eine Inhaftierung zu verhindern. Er wird einschätzen, ob nach Aktenlage der Vorwurf ausreichend begründet ist und wird mit Ihnen besprechen, welche Beweisanträge zu Ihrer Verteidigung zu stellen sind.


Sie schränken Ihre Verteidigungsmöglichkeiten also ein, wenn Sie vorschnell Angaben gegenüber der Polizei machen. 


Bedenken Sie also: Schweigen ist Gold! 



Foto(s): RA Arne Timmermann

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