Selbstanzeige bei Österreich-Konten

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Rasterfahndung nach Steuersündern seit 01. Juli 2014

Mit dieser Methode können die deutschen Steuerbehörden seit dem 01. Juli 2014 nun auch in Österreich nach Schwarzgeld suchen. So können auch Lebensversicherungsprodukte, die jüngst von den österreichischen Banken geschaffen wurden, jetzt schnell und sicher aufgedeckt werden. Damit ist das Bankgeheimnis de facto gefallen. Ohne konkreten Verdacht können jetzt Gruppenanfragen an Österreich gestellt werden. Merkmalanfragen bringen so die gewünschten Ergebnisse.

Nach welchen Merkmalen wird gefragt?

Merkmale können sein: Wer hat Konten aufgelöst? Wer hat Geld in bar mitgenommen? Wer hat Abschlüsse getätigt? Die ersten Anfragen sind bereits vorbereitet.

Keine Information an den deutschen Kunden!

Die österreichischen Banken informieren ihre dabei aufgefallenen Kunden nicht! Ist die Steuerhinterziehung erst einmal entdeckt, gibt es in der Regel keine Straffreiheit mehr.

Selbstanzeige noch in 2014!

Alle inländischen Inhaber von Bankkonten oder LV-Produkten in Österreich sollten daher prüfen, ob sie die Erträge in ihren Steuererklärungen angegeben haben. Falls nein, empfiehlt sich schnellstens eine strafbefreiende Selbstanzeige noch in 2014 unter Hinzuziehung eines kundigen Rechtsanwalts oder Steuerberaters. Der Gesetzgeber plant Erschwerungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige. Außerdem wird sich das Procedere für den Steuersünder erheblich verteuern.

Heinz Tausendfreund   


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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