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Die Nationalversammlung der Republik Serbien hat in der 3. Sitzung der zweiten ordentlichen Tagung für das Jahr 2015 am 23. Oktober 2015 das Investitionsgesetz beschlossen.

Das Investitionsgesetz („Amtsblatt für die Republik Serbien“ Nr. 89/2015) tritt mit dem achten der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, d. h. mit 4. November 2015.

Mit diesem Gesetz werden die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für Investitionen in der Republik Serbien festgelegt. Geregelt werden auch Körperschaften der Investitionsunterstützung, die zu einer effektiven Bereitstellung von Dienstleistungen den Investoren dienen, sowie Gründung und Betätigung des Rates für wirtschaftliche Entfaltung und Gründung und Betätigung der Entwicklungsagentur Serbiens.

Ziele des Gesetzes sind

  • Fortentwicklung des Umfelds für Investitionen in der Republik Serbien
  • Förderung der Direktinvestitionen zur Stärkung der ökonomischen und wirtschaftlichen Entwicklung, Steigerung der Beschäftigung und allgemeiner gesellschaftlicher Besserstellung
  • Gleichstellung der Behandlung von in- und ausländischen Investoren vor dem Gesetz
  • Effizienzsteigerung der die Investitionen direkt betreffenden behördlichen Dienstleistungen

Schaffung des anziehenden Geschäftsmilieus für inländische und ausländische Investoren gemäß Verfassung und Gesetz.

Mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes tritt das Gesetz über Auslandsinvestitionen („Amtsblatt für die Bundesrepublik Jugoslawien“ Nr. 3/02, 5/03 und „Amtsblatt für die Republik Serbien“ Nr. 107/14) außer Kraft.

Mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes tritt der 8. Teil „Förderung des Exports und Auslandsinvestitionen“ des Gesetzes über den Außenhandel („Amtsblatt für die Republik Serbien“ Nr. 36/09, 36/11, 88/11) außer Kraft.

Mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes tritt der 5. Teil, 6. Abschnitt, § 27-30 des Gesetzes über die regionale Entwicklung („Amtsblatt für die Republik Serbien“ Nr. 51/09 und 30/10) außer Kraft.

Rechtsanwalt Damir Petrović

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