Signa-Gruppe: Was können Investoren tun? Anwaltsinfo!

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Bei der Signa Gruppe könnten demnächst weitere Unternehmen zahlungsunfähig werden,  so z.B. Medienberichten zufolge (siehe z.B. www.welt.de vom 09.11.2023)) die Signa Development (Finance) in Luxemburg, Emittentin einer ca. 300 Mio. € umfassenden Anleihe.


Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin teilen daher mit, was Investoren bei Signa zum Beispiel aktuell unternehmen/prüfen könnten:


Eine persönliche Haftung verantwortlicher Personen könnte sich nach deutschem Recht z.B. aus den Grundsätzen der "faktischen Geschäftsführung" ergeben.


Danach haftet der faktische Geschäftsführer, d.h., jemand, der „die Geschicke der Gesellschaft maßgeblich in die Hand genommen hat“ gem. § 43 II GmbHG bereits bei einfacher Fahrlässigkeit für den der GmbH entstandenen Schaden.  Allerdings ergibt sich diese Haftung in der Regel nur gegenüber der Gesellschaft.


Nach Eintritt der Insolvenzreife sieht es aber anders aus:

Hier haftet der faktische Geschäftsführer auch für Zahlungen der GmbH nach Eintritt der Insolvenzreife. Sollte also zu spät Insolvenzantrag gestellt worden sein, und in dem Zeitraum nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet worden sei, so könnte sich nach deutschem Recht gem. § 823 II BGB i.V.m. § 15a Insolvenzordnung eine Haftung des sog. "faktischen Geschäftsführers" auch aus leichter Fahrlässigkeit ergeben, wobei es sich sogar um einen Direktanspruch der Gläubiger handeln könnte.


Ansonsten könnten z.B. Anleihe-Investoren neben Ansprüchen aus Prospekthaftung (im engeren und weiteren Sinne) auch prüfen, ob sich z.B. bei einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Siuation ein Kündigungsgrund, z.B. schon gemäß der Anleihebedingungen, ergeben könnte. 

Fazit: Investoren bei Signa können gerne ihre Rechte prüfen und sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und hierbei schon tausende Anleger erfolgreich vertreten hatten (z.B. WBG-Leipzig-West AG, DM Beteiligungen AG, getgoods.de AG, Wirecard, usw.)



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