Sono Motors GmbH - Insolvenzplan steht und Gläubiger sollen darüber abstimmen

  • 6 Minuten Lesezeit

Nachdem die Sono Motors GmbH vor etwa 2 Wochen mitgeteilt hatte, dass ein Investor gefunden werden, steht nun die finale Abstimmung über den daraus folgenden Insolvenzplan an. Lesen Sie hier, wann die Abstimmung stattfindet, worum es dabei geht und warum eine Zustimmung sinnvoll ist. 

1. Termin zur Abstimmung über den Insolvenzplan

Mit Beschluss vom 08.12.2023 hat das Amtsgericht München (AG München) Termin zur erneuten Gläubigerversammlung bestimmt auf

Donnerstag, 21.12.2023, 10:00 Uhr
Freiheitshalle, Rainer-Werner-Faßbinder-Platz 1, 80636 München

Der Termin dient 

  • der Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger,
  • der Abstimmung über den Insolvenzplan und der
  • Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. 

Maßgeblich in diesem Termin ist also die Beschlussfassung über den Insolvenzplan. 

2. Was ist der Insolvenzplan und was steht drin? 

Vereinfacht ausgedrückt ist ein Insolvenzplan eine Besonderheit im Insolvenzrecht, durch den eine geordnete Insolvenz in Abstimmung mit den Gläubigern im sog. Insolvenzplan geregelt wird und der die Aufrechterhaltung des Unternehmens (im Gegensatz zur Zerschlagung und Verwertung der Vermögenswerte) zum Ziel hat. 

Voraussetzung dafür ist, dass es der Schuldnerin zusammen mit Sachwalter gelingt, ein tragfähiges Konzept für eine Fortführung des Unternehmens (ganz oder in Teilen) zu erarbeiten und dieses mit den Gläubigern abzustimmen. Meist geht dies mit Vor- und Nachteilen für die Gläubiger einher. Der Vorteil ist, dass eine Voraussetzung für einen vom Insolvenzgericht zu genehmigenden Insolvenzplan ist, dass die Gläubiger eine höhere Insolvenzquote bekommen, als dies prognostiziert bei einer Zerschlagung und Verwertung der Fall wäre. Anderenfalls würde erstens das Insolvenzgericht einen solchen Plan zurückweisen und zweitens würden die Gläubiger einem solchen Plan nicht zustimmen. Der Nachteil eines solchen Planes (wenn man es als Nachteil bezeichnen möchte) ist, dass die Gläubiger im Gegenzug meist keinen Anspruch mehr auf weitergehende Forderungen haben. Das ist aber eher theoretischer Natur, denn wenn nichts mehr da ist, was verteilt werden könnte, macht auch die größte Forderung keinen Sinn. Ein Vorteil kann auch in der Zeitschiene liegen, das also die Gläubiger einen höheren Betrag früher bekommen als z.B. in erst vielen Jahren nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. 

Wie dem Beschluss zu entnehmen ist, kann der konkrete Insolvenzplan beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Aus insolvenzrechtlichen Gründen kann und darf ich über dessen Inhalt öffentlich nicht berichten, da dies eine Angelegenheit der Gläubiger ist. Um den Gläubigern die Möglichkeit zu geben, sich vorab über den Plan zu informieren, wird der Insolvenzplan aber auch im Gläubigerinformationssystem (GiS) eingestellt. 

In diesem Insolvenzplan ist die mögliche Insolvenzquote ohne einen Insolvenzplan und eine mögliche Insolvenzquote mit einem solchen Insolvenzplan gegenüber gestellt. Einen entsprechenden Vergleich können die Gläubiger anhand des Planes also direkt selbst vornehmen und sich so dafür oder dagegen entscheiden. 

3. Wie kommt es zu einem solchen Insolvenzplan bei Sono Motors GmbH? 

Basis eines solchen Insolvenzplanes ist ein Szenario in der Abwicklung, welches es ermöglicht, eine geordnete (Teil-)Forführung des Unternehmens zu gewährleisten. In der Regel geht diesem eine Vereinbarung mit einem Investor voraus, denn ohne einen Investor, der bereit ist, das Unternehmen in der Fortführung zu unterstützen, kann es meist keinen Insolvenzplan geben. 

So war es auch hier: Mit Pressemitteilung vom 27.11.2023 hatte die Sono Motors GmbH mitgeteilt, dass ein Investor - YA II PN, Ltd. ("Yorkville") - bereit ist, Sono Motors so zu unterstützen, dass die Geschäftstätigkeit bis Ende 2024 ausreichend finanziert ist. Das damit verfolgte Ziel definiert Sono Motors GmbH wie folgt: 

"Höchste Priorität hat nun die Markteinführung des Solar Bus Kits, einer von Sono Motors speziell entwickelten Solarnachrüstlösung für Diesel- und Elektrobusse, um deren CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren. Darüber hinaus wird Sono Motors die Entwicklung und Vermarktung seiner einzigartigen Solarintegrationstechnologie weiter vorantreiben, die eine Vielzahl von Fahrzeuganwendungen wie Kühlfahrzeuge, Last-Mile-Lieferwagen und Pkw nachhaltig antreiben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Klima- und Mobilitätswende leisten kann."

Über diesen Weg - zusammen mit verschiedenen, anderen Aspekten der Investorenvereinbarung - soll erstens gewährleistet werden, dass diese Teil des Unternehmens fortbesteht und dass darüber eine größere Quote erreicht werden soll, als über eine Zerschlagung und Verwertung der Vermögenswerte. 

4. Prüfung durch das Insolvenzgericht und den Gläubigerausschuss

Das Gesetz sieht vor, dass sowohl das Insolvenzgericht als auch der bestellte Gläubigerausschuss die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Das Insolvenzgericht kann den Plan auch zurückweisen, wenn es ihn für nicht durchsetzbar und/oder praktikabel ist bzw. eine Besserstellung der Gläubiger nicht zu erwarten ist. Wie dem Beschluss aber zu entnehmen ist, wurde der Insolvenzplan am 30.11.2023 bei Gericht zur Prüfung eingereicht und er wurde vom Gericht nicht zurückgewiesen. 

Auch die Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zum Insolvenzplan angehört und haben schriftlich auf ihr Recht zur Stellungnahme verzichtet. Ein solcher Verzicht wird nicht erklärt, wenn ein Mitglied des Gläubigerausschusses Bedenken gegen den Plan hätte. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gläubigerausschuss ebenfalls keine Einwände gegen den Plan hat. 

5. Wie erfolgt die Abstimmung und welche Möglichkeiten gibt es da?

In der Regel werden sog. Gläubigergruppen gebildet. Diese stimmen dann gesondert über den Plan ab. Damit soll gewährleistet werden, dass sich keine Gläubigergruppe übergangen wird. 

Man kann Fragen stellen und der Insolvenzplan kann auch im Termin noch geändert werden. 

Im Grunde stimmt jede Gruppe nach der Vorstellung durch die Schuldnerin für oder gegen den Insolvenzplan. Die Insolvenzgericht wird auf Basis dessen dann das Zustandekommen des Planes oder dessen Ablehnung feststellen. Gegen die Feststellung kann ein Rechtsmittel eingelegt werden. Im Beschluss des AG München heißt es hierzu: 

"Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 InsO."

Durch diese Möglichkeit der Beschwerde wird sichergestellt, dass kein Gläubiger benachteiligt wird. Daher ist die Beschwerde auch nur möglich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Beschwerdeführer mit dem Plan schlechter stünde, als ohne den Plan und dass dieser Nachteil nicht durch finanzielle Mittel ausgeglichen werden (s.o.). 

6. Benötigt man einen Anwalt oder kann man selbst abstimmen? 

Wie schon bei der ersten Gläubigerversammlung der Sono Motors GmbH im Oktober ist eine Vertretung durch einen Anwalt nicht erforderlich. Man kann (und sollte) also nach Möglichkeit selbst an dem Termin zur Abstimmung teilnehmen. Nur so ist gewährleistet, dass die mit dem Investor gefundene Lösung auch umgesetzt wird. Auch Fragen zum Plan selbst können hier gestellt und erörtert werden. 

Wenn man allerdings selbst nicht kommen kann oder will, ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt möglich. Hierzu bedarf es einer schriftlich vorzulegenden Vollmacht, die im Original vorgelegt werden muss. Eine kostenlose Vertretung auf der Gläubigerversammlung zur Abstimmung ist möglich. 

Allerdings ist eine Vertretung durch mich nur im Sinne einer Zustimmung zu dem Insolvenzplan möglich, da ich nicht die zustimmenden Gläubiger einerseits und die ablehnenden Gläubiger andererseits vertreten kann. 

Wenn Sie nach dem Lesen des Insolvenzplanes Fragen haben oder eine Vertretung auf der Gläubigerversammlung zum Zwecke der Zustimmung wünschen, können Sie mich gern ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Formular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . 

Foto(s): Bild von Martin Baumann auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema