Sorgerecht, wenn ein Elternteil verstirbt

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Wenn ein Elternteil verstirbt, stellt sich die Frage, wer für das Kind danach die elterliche Sorge ausübt. 

Waren beide Elternteile bei Versterben des einen Elternteils gemeinsam sorgeberechtigt, steht dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge allein zu. Das bedeutet aber nicht, dass das Kind nun sofort zu diesem Elternteil umziehen muss, selbst wenn bisher kein oder nur ein geringer Kontakt bestanden hat. Der überlebende, nunmehr allein sorgeberechtigte Elternteil entscheidet für das Kind. Diese Entscheidung kann auch lauten, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung verbleiben kann, z.B. bei den Großeltern oder dem Lebensgefährten/Lebensgefährtin des verstorben Elternteils. Das Jugendamt wird wahrscheinlich dann einschreiten und beim Familiengericht eine sorgerechtliche Entscheidung beantragen, wenn der überlebende Elternteil beabsichtigt, gegen grundlegende Bedürfnisse und Bindungen des Kindes zu handeln. 

War nur der Elternteil sorgeberechtigt, der verstorben ist, ist dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge zu übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das heißt, das in diesem Falle das zuständige Familiengericht eine Entscheidung darüber treffen muss, wer künftig die elterliche Sorge ausübt - der überlebende Elternteil oder eine andere Person als Vormund. Bei dieser Entscheidung spielen das Alter des Kindes, dessen Vorlieben und Bindungen sowohl familiärer als auch örtlicher Art eine Rolle. 

Ein so genanntes Sorgerechtstestament kann sehr hilfreich sein. Ein Elternteil legt mit einem Sorgerechtstestament fest, wen er oder sie für den Fall, dass er oder sie die elterliche Sorge für das Kind nicht mehr ausüben kann, das Sorgerecht oder die Vormundschaft für das Kind ausüben soll. Diese Festlegung des Elternteils ist zu beachten, wenn ein anderer Elternteil, dem die elterliche Sorge zusteht oder zustehen könnte, nicht (mehr) vorhanden, z.B. ebenfalls verstorben ist. Selbst wenn aber ein anderer Elternteil noch vorhanden ist, ist ein Sorgerechtstestament sehr hilfreich. Mit Hilfe des Sorgerechtstestaments und anderer Ermittlungen kann das Familiengericht feststellen, welche künftige Regelung dem Kindeswohl am Besten entspricht.  Deshalb sollte das Sorgerechtstestament nicht nur eine Regelung enthalten, welche Person die elterliche Sorge bzw. Vormundschaft übernehmen soll, sondern auch die Gründe hierfür benennen.


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