Sparkassen München, Duisburg und Krefeld: Zinsskandal bei S-Prämiensparen flexibel

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Auf die Sparkassen in Deutschland kommt ein neuer Skandal zu.

Quer durch Deutschland kündigen die Sparkassen hoch verzinste alte Prämiensparverträge, da diese ihnen nicht mehr lukrativ erscheinen. Im Zuge dieser Kündigungswelle stellt sich aber auch anderes heraus. Es liegen nicht nur Vertragsfehler vor, die die Kündigungen unrechtmäßig machen, sondern auch falsche Zinsberechnungen. Aufgrund der Zins- und Zinseszinsberechnungen wurden über viele Jahre die einzelnen Kunden um ihr gutes Geld gebracht.

Zinsfehlbeträge zwischen 1000 € und in der Spitze sogar 45.000 € stehen den Kunden zu. Im Durchschnitt handelt es sich um rund 6000 € Zinsanspruch pro Partei pro Vertrag, so tragen dies die Verbraucherzentralen vor.

Allein in München sind etwa 28.000 Verträge betroffen.

Zur Erklärung:

Das Ergebnis der vorliegenden Sparverträge ergibt sich aus 2 Komponenten. Zum einen aus dem Basiszinssatz in variabler Höhe, zum anderen aus den fest vereinbarten Prämien auf mögliche Einzahlungen während des jeweiligen Jahres. Die Sparkassen dachten, dass sie diesen Basiszins nach eigenem Gutdünken anheben oder senken konnten.

Der BGH sieht dies anders.

Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die Verzinsung der Sparpläne an einem unabhängigen Referenzzins auszurichten. Dies haben sie in den meisten Fällen nicht getan. Alleine in München wurde bei bisher 40 Fällen der Stadtsparkasse München festgestellt, dass im Schnitt 3200 € zu wenig Zinsen ausbezahlt wurden, so Sascha Straub Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern (Münchner Merkur 29.12.2019).

Derzeit hat die Verbraucherzentrale Sachsen beim Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage diesbezüglich eingereicht.

Betroffen sind vor allem langfristige Sparverträge, die die Kunden in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren abgeschlossen haben.. Wie bereits dargelegt, haben die Geldhäuser den variablen Zins über die Jahre immer wieder abgesenkt. Der BGH hat die Zinsänderungsklausel mehrfach für unwirksam erklärt.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind folgende Sparverträge von den falschen Zinsberechnungen betroffen:

  • Prämiensparen flexibel
  • Vorsorge plus
  • Vermögensplan
  • VR Zukunft
  • Vorsorgeplan
  • Scala

Betroffen sind Sparer mit diesen alten Prämien-Sparverträgen, die die Sparverträge mit einem variablen Grundzins und einer vereinbarten Prämie oder Bonusstaffelung abgeschlossen haben.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

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Die meisten Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken die jeweiligen Klagen gegen die Sparkassen. Auch stehen mannigfaltige Prozessfinanzierer zur Verfügung, die Prozesskosten risikofrei übernehmen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.

Die Kanzlei Klamert &Partner Rechtsanwälte München hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner:

RA Markus Klamert


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