Staatshaftung: Absage aller Reisen für 2020 nach Insolvenz von Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen

  • 2 Minuten Lesezeit

Über die Folgen der Insolvenz des Reiseanbieters Thomas Cook und Tipps für Ihr weiteres Vorgehen als Betroffene haben wir bereits in früheren Rechtstipps berichtet.

Thomas Cook hat nun – wie befürchtet – mitgeteilt, dass auch alle für das Jahr 2020 geplanten Reisen abgesagt werden müssen, auch wenn diese durch den Kunden bereits teilweise oder vollständig gezahlt wurden. Dies gilt für alle bei einem der folgenden Veranstalter gebuchten Urlaube:

  • Thomas Cook Signature
  • Thomas Cook Signature Finest Selection
  • Thomas Cook International (TCI)
  • Neckermann Reisen
  • Öger Tours
  • Bucher Reisen
  • Air Marin

Für die Unternehmen Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gibt es Gerüchte, dass diese Firmen übernommen werden könnten. Aber auch im Fall einer Übernahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar, ob die gebuchten Reisen stattfinden können. 

Betroffene Kunden mit Sicherungsschein können Ihre Ansprüche nach wie vor bei der Zurich Insurance Plc bzw. bei der Kaera AG geltend machen. Wie hoch die Rückerstattung sein wird, wird im Dezember festgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass es sehr viele unzufriedene Kunden geben wird, da das Geld nicht ausreichen wird.

Was können Wir für Sie tun?

Da das Geld der Pauschalreisen-Versicherung nicht ausreichen wird, empfehlen wir Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen. Schließlich wurde die 110-Millionen-Euro-Grenze seit über 25 Jahren nicht an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst.

Dann kontaktieren Sie uns, am einfachsten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage oder hier über anwalt.de:

https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook

Eine Erstanfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtsschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Beratungshilfe (oder Prozesskostenhilfe) ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online-WebAkte

Mithilfe unserer eigenen digitalen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort folglich keine Rolle. 

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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