Steuer-CD aus Belize: Die Steuerfahndung prüft und Steuerpflichtige sollten jetzt aktiv werden

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Nach Meldungen von Spiegel Online und anderer Medien vom 29.11.2019 hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen Steuerdatensatz eines Finanzdienstleisters aus Belize angekauft, um diesen im Hinblick auf Steuervergehen auszuwerten.

Die Berichte berufen sich auf eine Bestätigung dieser Informationen durch die Finanzverwaltung selbst. Demnach wurden erste Informationen bereits ausgewertet und die Finanzämter weiterer Bundesländer informiert, um auch dort weitere Ermittlungen zu ermöglichen.

Beim Ankauf von solchen sogenannten Steuer-CDs durch die Finanzämter steht eine Aufklärung von den Fällen im Fokus, in denen die Finanzverwaltung Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung zu erkennen glaubt.

Was ist verboten, was ist erlaubt?

Die bloße Tatsache, über Firmenbeteiligungen, Geldanlagen oder Konten im Ausland zu verfügen, ist selbstverständlich nicht strafbar. Selbst die Existenz sogenannter Briefkastenfirmen ist für sich betrachtet kein Vergehen.

Diese Tatsachen an sich können sogar steuerlich völlig irrelevant für Finanzämter in Deutschland sein.

In vielen Fällen wurden jedoch Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig gewesen wären, durch solche Beteiligungen an ausländischen Unternehmen und durch die Führung von Konten im Ausland nicht in den entsprechenden Steuererklärungen angegeben.

In solchen Fällen geht es zunächst darum, dass für diese Einkünfte Steuern nachgezahlt werden müssen.

Eine strafbare Steuerhinterziehung ergibt sich daraus jedoch nur, wenn entweder vorsätzlich falsche Angaben in den Steuererklärungen gemacht wurden oder Steuererklärungen gar nicht abgegeben wurden, obwohl eine Verpflichtung zur Abgabe bestanden hatte.

Sollte ich jetzt eine Selbstanzeige machen?

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich, wenn die Finanzverwaltung bereits über die entsprechenden Daten verfügt, aus denen sich die entscheidenden Anhaltspunkte für Steuerstraftaten, also insbesondere die Steuerhinterziehung ergeben.

In den Fällen des Ankaufs einer Steuer-CD ist dies typischerweise bereits der Fall. Die Selbstanzeige kann daher in der Regel keine strafbefreiende Wirkung mehr haben.

Allerdings sollte jeder einzelne Fall daraufhin überprüft werden. Hierzu sollten Sie sich kompetenten Rat von einem Experten für Steuerstrafrecht einholen.

Dabei sollte nicht nur die Frage besprochen werden, ob die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann, sondern auch, ob es sich im Verfahren als vorteilhaft herausstellen könnte, selbst an der Aufklärung der eigenen steuerlichen Verhältnisse aktiv mitzuwirken. Dies kann nämlich auch dann eine positive Wirkung auf die Höhe einer Strafe haben, selbst wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist.

Was muss ich sonst noch als Betroffener beachten?

Ob genau Ihre Daten auf der Steuer-CD enthalten sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich nicht abschließend zu beantworten.

Wer allerdings sein Risiko kennen und möglichst beherrschen möchte, sollte sich zunächst einen Überblick verschaffen, ob sich durch finanzielle Aktivitäten mit Bezug zu Belize steuerliche Auswirkungen ergeben und um welche Steuerbeträge es geht.

Im nächsten Schritt sollten Sie insbesondere die Frage der Verjährung klären bzw. klären lassen. Dabei ist zwischen der steuerlichen Verjährung und der strafrechtlichen Verjährung zu unterscheiden.

Bei der steuerlichen Verjährung geht darum, bis zu welchem Jahr in der Vergangenheit, das Finanzamt noch Steuern nachfordern kann. In Fällen von Steuerhinterziehung durch die pflichtwidrige Nichtabgabe von Steuererklärungen wird dies regelmäßig bis zu 13 Jahre in die Vergangenheit reichen, also bis zum Jahr 2006. Zusätzlich zur Steuernachzahlung wird das Finanzamt Zinsen für die zu spät entrichtete Steuer erheben.

Die strafrechtliche Verjährung wird in der Regel eine kürzere Frist aufweisen, die jedoch ohne genaue Kenntnis des Falles nicht berechnen kann. Bei dieser Verjährung geht es um die Frage, ob ein Strafgericht Sie für Steuerhinterziehungen noch zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe noch bestrafen kann bzw. für welche Jahre dies denkbar ist.

Mit der Aufarbeitung der steuerlichen Verhältnisse kann auch eine Abschätzung vorgenommen werden, ob Sie eine Strafe zu befürchten haben und ob dies eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe sein könnte.

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