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Steuer absetzen - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Steuer absetzen - was Sie wissen und beachten müssen!

Was können Arbeitnehmer der Steuer absetzen?

Egal, ob Sie als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind oder nicht – Sie können die Steuerlast gezielt verringern. So können Sie sämtliche Aufwendungen, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen, als steuermindernde Werbungskosten angeben. Darüber hinaus können Sie auch Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit angeben. Typische Aufwendungen sind u. a.:

  • Arbeitsmittel
  • Berufskleidung
  • Bewerbungskosten
  • doppelte Haushaltsführung
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale)
  • Fortbildungskosten
  • häusliches Arbeitszimmer
  • Kapitaleinkünfte
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Erststudium, erstmalige Berufsausbildung etc.
  • Kosten wegen Berufskrankheit
  • Rechtsberatung
  • Rechtsschutzversicherung (Teilbetrag für Arbeitsrecht)
  • Reinigungskosten für typische Berufskleidung
  • Steuerberatungskosten
  • Umschulung
  • Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug
  • Unfallkosten (Wegeunfall)

Als Arbeitnehmer können Sie eine Pauschale von 1230 Euro als Arbeitnehmerpauschbetrag angeben. Haben Sie im Jahr mehr als 1230 Euro an Werbungskosten ausgegeben, können Sie zu viel gezahlte Steuern nur durch detaillierte Angaben in der Anlage N Ihrer Steuererklärung zurückholen.

Arbeitnehmer mit Kindern können zudem zusätzliche Steuervorteile geltend machen, etwa durch die Angabe von Sonderausgaben wie Schulgeldzahlung, Kinderbetreuungskosten oder den Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder. Auch Handwerkerleistungen (20 % der bezahlten Arbeitsleistung, maximal 6000 EUR pro Jahr) und haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der bezahlten Arbeitsleistung, maximal 20.000 EUR pro Jahr) sind absetzbar. Damit ist eine Steuerersparnis von bis zu 1200 EUR bei Handwerkerleistungen beziehungsweise bis zu 4000 EUR bei haushaltsnahen Diensten möglich.

Was kann man als Selbstständiger absetzen?

Einen neuen Drucker, das Abendessen mit dem Geschäftspartner oder eine kleine Überraschung an Weihnachten oder Ostern – Selbstständige sollten auch die kleinste Rechnung abheften. Bei Freiberuflern und Selbstständigen erkennt das Finanzamt die unterschiedlichsten Ausgaben an – allerdings je nach Art der Ausgabe in ganz unterschiedlichem Maße. Folgende Kosten bzw. Aufwendungen können Selbstständige u. a. absetzen:

  • Abschreibungen
  • Aktentasche
  • Arbeitszimmer
  • Berufskleidung (inkl. Reinigung)
  • Bewirtungskosten
  • Büroeinrichtung (Tisch, Stuhl, Regal)
  • Computer, Laptops und Notebooks
  • Darlehen
  • Fachliteratur
  • Firmenwagen
  • geldwerte Vorteile für Ihre Angestellten
  • Geräte und Maschinen
  • Geschäftsreisen
  • Geschenke
  • Handy
  • Investitionsabzüge
  • Kfz-Kosten
  • Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Mietkosten für Geschäftsräume
  • Reinigung der Büroräume
  • Software
  • Steuern
  • Warenvorräte
  • Werkzeug

Genaue Kenntnis der komplizierten Steuergesetze ist für Selbstständige bares Geld wert. Um Fehler oder Nachteile für Sie auszuschließen, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Anwalt für Steuerrecht.

Welche Sonderausgaben können steuerlich abgesetzt werden?

Für abgeführte Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung können Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Aufwendungen für die Altersvorsorge sind im Steuerjahr 2023 für Ledige bis zu 26.528 Euro und für Verheiratete bis zu 53.056 Euro zu 100 % absetzbar. Die Beiträge für einen Riester-Vertrag tragen Sie in der Steuererklärung in der Anlage R-AV ein. Versicherungen für Beruf und Ausbildung, z. B. Arbeitsrechtsschutz, Berufshaftpflicht oder Diensthaftpflichtversicherung, fallen unter die Werbungskosten und können demnach von der Steuer abgesetzt werden.

Auch Spenden für kirchliche, gemeinnützige oder wissenschaftliche Zwecke, Unterhaltszahlungen und Kirchensteuerzahlungen dürfen steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Foto(s): ©Fotolia/Gina Sanders

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